CDU Charlottenburg-Nord
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Reden
28.05.2015, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Rede zum Thema Seniorenwohnhäuser erhalten und weiterentwickeln
Joachim Krüger (CDU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich glaube, bevor wir hier Maßnahmen des Senats fordern und damit Haushaltsstellen verlangen und Haushaltsmittel zusätzlich aufwenden, brauchen wir eine valide Bestandsaufnahme. Wie viele Seniorenwohnhäuser mit wie vielen Wohnungen gibt es in den zwölf Berliner Bezirken genau? Wer sorgt derzeit für ihre Instandhaltung? Wie ist ihr Zustand? Und wie wird die Vergabe geregelt? Geht man unter „Berlin städtische Seniorenwohnungen“ ins Internet, stößt man auf Charlottenburg-Wilmersdorf. Elf Häuser in Charlottenburg, fünf Objekte in Wilmersdorf, Genaues kann man in der Abteilung Soziales zumindest über die Vergabe des Bezirks erfahren. Weitere Dinge bleiben im Dunkeln. Bei der weiteren Suche findet man dann heraus, dass fünf dieser Häuser vor einigen Jahren in die Wilmersdorfer Seniorenstiftung übergegangen sind. Über Zahlen und Zustand ist auch da nichts zu ermitteln.
Abgeordnetenhaus von Berlin - Gibt man noch „DEGEWO“ ein, wird man auf insgesamt acht Objekte in vier Bezirken, zwei im Westen, zwei im Osten, wenn ich das so sagen darf, hingewiesen, auch hier ohne Zahlenangaben. Konsultiert man den Hilfelotsen Berlin, so wird man dort auf 141 Seniorenwohnhäuser hingewiesen, diese teils städtisch, teils kirchlich von Vivantes oder einigen Stiftungen betrieben.

Eine Bestandsaufnahme ist also meines Erachtens unabdingbar. Wir brauchen auch – gerade wenn man, wie im Antrag geschrieben, an Zukauf denkt – eine genaue Definition, was eigentlich ein Seniorenwohnhaus sein soll, das heißt, welche Mindestanforderungen müssen bezüglich z. B. der Zuzugsbedingungen, der Wohnungsgrößen, der Wohnungsschnitte, der Angebotsstandards, des baulichen Zustands, der Barrierefreiheit erfüllt sein. Dabei müssen ebenso die aktuellen Wünsche und Bedürfnisse älterer Menschen, die diese an eine altersgerechte Wohnung stellen, berücksichtigt werden. Wir müssen uns – das wird die Arbeit im Ausschuss sein – darüber verstän-digen, wie die anfallenden Kosten etwa bei Modernisierungsmaßnahmen mieterverträglich aufgeteilt und getragen werden sollen.

Der verwendete Begriff „Seniorenwohnanlagen“ – und hier knüpfe ich sehr an meine Vorrednerinnen an – macht jedoch auch ein bisschen stutzig. Wir wollen Senioren integrieren, nicht isolieren. 

Deshalb müssen wir parallel darüber sprechen, wie wir generell barrierearm und barrierefrei Neubauten errichten können, und zwar für junge Familien ebenso wie für ältere Menschen. Ein Umzug im Alter in eine Seniorenwohnung, weil in der angestammten Wohnung Barrieren das weitere Leben dort ausschließen, ist nicht unser Ziel und auch gesellschaftspolitisch nicht hinnehmbar. 

Deswegen müssen wir auch dafür Sorge tragen, dass es Mietern nicht erst, wenn sie schon ein Pflegefall sind, sondern präventiv und rechtzeitig, in ihrer bestehenden Wohnung ermöglicht wird, Maßnahmen zur Barrierefrei-heit ohne Rückbauverpflichtung zu ergreifen, und müssen sie dafür auch finanziell unterstützen. All diese Aspekte werden wir in den verschiedenen Ausschüssen zu beraten und zu berücksichtigen haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!