CDU Charlottenburg-Nord
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Reden
11.06.2015, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Rede zum Thema Praxis der rechtswidrigen Vergabe bei Flüchtlingsunterkünften sofort beenden
Joachim Krüger (CDU):
Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich vorab sagen: Ich habe etwas gegen diese grenzenlo-se Arroganz, mit der hier diskutiert wird. Können wir uns nicht darauf verständigen, dass das ein sehr wichtiges Sachthema ist, wo man sich auch untereinander effektiv kritisieren kann – das ist berechtigt –, wo man aber auch eine normale Sprachebene im Umgang miteinander hat? Können wir nicht dahin zurückfinden? – Ich würde das begrüßen.
Abgeordnetenhaus von Berlin -

Ich unterstelle, liebe Kolleginnen und Kollegen, dass wir Parlamentarier – alle – an einer lückenlosen Aufklärung des Komplexes „Vertragsvergabe an verschiedene Betreiber von Flüchtlingsunterkünften“ durch das LAGeSo interessiert sind. Wir alle haben ein großes Interesse daran, dass Aktenführung und Entscheidungsprozesse auf einem sicheren Fundament errichtet werden, was auch zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis hin zur Führungsspitze des Landesamtes unabdingbar ist. Aus Versäumnissen zu lernen, hat noch nie geschadet und ist in einer Demokratie eine Pflichtaufgabe der Verwaltung. Davon bin ich fest überzeugt. Schließlich steht bei allem im Mittelpunkt der Umgang mit der enorm wachsenden Zahl von Flüchtlingen in unserer Stadt, mit Menschen aus Bürgerkriegsgebieten, die bei uns Ruhe und Rechtssicherheit suchen.
Solange jedoch – und da muss ich auf das zurückkommen, was ich bereits im Ausschuss gesagt habe – nicht alle Fakten lückenlos auf dem Tisch sind, habe ich große Bedenken, aus Vorverurteilungen heraus Urteile zu fällen. Sie stellen zumindest in Ihrer Antragsbegründung wieder PeWoBe und GIERSO an den Pranger. Wir wissen jedoch, dass die derzeit laufende externe Prüfung der Vertragsvorgänge erst vor wenigen Tagen auch auf ande-re Träger ausgeweitet wurde, um die Frage zu beantworten, ob mögliche Vergabemängel, wie immer unterstellt, PeWoBe und GIERSO bevorteilt haben oder ob sie strukturelle Mängel im Vergabesystem darstellten. Hierzu ist meines Erachtens der finale Prüfungsbericht am 16. Juni abzuwarten, um seriös urteilen zu können.
Feststellen können wir bezüglich der Vertragsvergabe und -gestaltung, dass der Senator – Frau Radziwill hat es erwähnt – bereits seit Monaten, mit Jahresbeginn, jeden neuen Vertragsabschluss gesondert prüfen lässt. Derzeit – und auch das wollen wir doch nicht verschweigen, das ist doch unser Argumentationsstand – wird ein spezieller Bereich von elf Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die sachkompetent aus anderen Verwaltungen und Institutionen zusammengezogen wurden, in der Verwaltung des LAGeSo zur Bearbeitung und Gestaltung der derzeit 22 offenen Verträge sowie für die Neuausschreibung von zehn Objekten, deren Verträge in diesem Jahr auslaufen, eingesetzt, um später – das wissen wir auch – durch neu einzuarbeitendes Personal wieder ersetzt zu werden. Denn richtig ist – und da treffen wir uns –: Objekte an Träger zu vergeben, ohne schriftliche Verträge abzuschließen, kann nur bei drückender Nachfrage nach Unterbringungsplätzen kurzeitig, nicht jedoch über längere Zeit hingenommen werden.
Wenn sich im abschließenden Prüfungsbericht erweisen würde, dass einzelne Verträge ohne Wahrung der Landeshaushaltsordnung seitens der Verwaltung abgeschlossen wurden, geht das nicht zwingend auf das Konto der jetzigen Betreiber. Haben sie nicht Anspruch auf die Wahrung der Vertragsinhalte, und entstünde ihnen nicht ein Entschädigungsanspruch bei einseitiger Kündigung durch die Verwaltung ohne Fristenwahrung? – Darauf muss man zumindest eine Antwort finden.
Wo Betreiber ihren Vertragspflichten nicht nachgekommen sind bzw. nicht nachkommen, ist das zu rügen. Auch das haben wir hier schon x-mal gesagt. Ihnen ist Gelegenheit zur zeitnahen Nachbesserung zu geben, aber – und auch da sind wir uns doch ganz schnell wieder einig – bei wiederholten massiven Verstößen eines Betreibers ist dieser in Regress zu nehmen und im Wiederholungsfall auch von weiteren Vertragsvergaben auszuschließen. Auch hier werden wir auf die Ergebnisse des Gutachtens am 16. Juni zurückgreifen müssen und können. Zugleich erwarten wir, dass gegebenenfalls schon jetzt erwiesene Schlechtleistungen mit Strafzahlungen belegt und diese, Herr Senator, auch konsequent eingetrieben werden.
Alle weiteren Aspekte dieses Antrags werden wir in den zur Überweisung anstehenden Ausschüssen – natürlich insbesondere in der Sondersitzung des Gesundheits- und Sozialausschusses, aber auch in weiteren Sitzungen, die wir sicherlich haben werden – zu besprechen haben. – Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!