Anfragen
20.03.2015, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Wertvolle Arbeit der Jugendkunstschulen längerfristig absichern
1. Wie hoch ist der Mittel- und Personaleinsatz der Landesebene bei der Unterstützung der Aktivitäten der Jugendkunstschulen in den Bezirken?

2. Auf welche Weise unterstützt der Senat die Gründung von zwei weiteren Jugendkunstschulen in den beiden Bezirken, in denen es noch keine Einrichtungen dieser Art gibt?

3. Wie bewertet der Senat die bisher in den Jugendkunstschulen geleistete Arbeit,speziell unter dem Aspekt der Heranführung von jungen Menschen aus einem bildungsferneren Milieu an phantasievolle künstlerische Aktivitäten?

4. In welchem Umfang beteiligen sich die Berliner Jugendkunstschulen an der Ausgestaltung der Willkommenskultur für jugendliche Flüchtlinge bzw. Asylbewerber?

5. Plant der Senat, die Jugendkunstschulen als feste Institutionen z.B. ins Berliner Schulgesetz mitaufzunehmen,um dadurch auch eine längerfristig kalkulierbare und verlässliche Finanzierung analog zu den Musikschulen zu ermöglichen?

6. Welche Mittelanforderungen plant der Senat für die Jugendkunstschulen für den aktuell zu erarbeitenden Doppelhaushalt 2016/17?
Abgeordnetenhaus von Berlin -

Zu 1.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft unterstützt die Jugendkunstschulen mit der Bereitstellung von Lehrerstunden für die Leiterinnen und Leiter der Einrichtungen in den Bezirken sowie für die pädagogische Arbeit mit Schülerinnen und Schülern. Im laufenden Schuljahr beträgt die Summe dieser Stunden (Dienst an anderem Ort) für die 10 bereits arbeitenden sowie die zwei im Aufbau befindlichen Jugendkunstschulen 290 Lehrerstunden.

Zu 2.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft begleitet die bezirklichen Bemühungen in Marzahn-Hellersdorf und Steglitz-Zehlendorf zur Gründung einer Jugendkunstschule durch die Fachaufsicht Bildende Kunst. Zu den Unterstützungsangeboten gehören die Bereitstellung von Lehrerstunden für die Konzeptentwicklung und die Beratung der bezirklich Verantwortlichen bei den Planungsumsetzungen.

Zu 3.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft sieht in den „Jugendkunstschulen nach Berliner Modell“ eine wertvolle Kultureinrichtung, die ihre Wirksamkeit aus der engen Verzahnung schulischen künstlerischen Lernens mit außerschulischer Kinder- und Jugendarbeit im künstlerischen Bereich bezieht. Schülerinnen und Schüler nutzen mit ihren Lerngruppen gemeinsam die Angebote der Jugendkunstschulen als „Unterricht an anderem Ort“, zumeist im Vormittagsbereich, und erhalten so die Möglichkeit, mit künstlerischen Konzepten und dem Material- und Medienbereich der Jugendkunstschulen auch außerhalb der gewohnten und häufig begrenzten Unterrichtssituationen in Kontakt zu kommen. Solche Kontakte können sich über Projekttage oder Projektwochen bis hin zu festen Kooperationen zwischen einzelnen Schulen und den jeweiligen Jugendkunstschulen entwickeln. Mit dieser Zusammenarbeit verbindet die Senatsverwaltung die Hoffnung auf weiterreichende Folgen gerade auch für bildungsbenachteiligte Kinder und Jugendliche. So zeigt die erfolgreiche Praxis der Jugendkunstschulen, dass Kinder und Jugendliche, die über ihre Schulen in Kontakt zu ihrer wohnortnahen Jugendkunstschule gekommen sind, auch individuell im Nachmittagsbereich die freien Angebote dort nutzen und eine eigene künstlerische Identität aufbauen.

Zu 4.:
Die Berliner Jugendkunstschulen haben ein breites künstlerisches Angebot, das generell allen interessierten Jugendlichen – und damit selbstverständlich auch jugendlichen Flüchtlingen - offen steht. Besondere Angebote sind darüber hinaus Schulklassenworkshops für „Willkommensklassen“ (in Kooperation z.B. mit einigen Grundschulen in Treptow-Köpenick) oder Workshops mit einer Integrierten Sekundarschule zum Thema „Flucht“ in Pankow. Der Freundeskreis der Jugendkunstschule Charlottenburg-Wilmersdorf führt seit Februar 2015 ein Projekt unter dem Titel „Welcome - where do you come from“? Orte entdecken - Orte gestalten“ für Kinder und Jugendliche und ihre Familienangehörigen, die in dem Flüchtlingsheim in der Soorstr. 83 wohnen, durch. In Treptow-Köpenick ist eine Kooperation zwischen der Jugendkunstschule, der Merian-Schule und der Flüchtlingsunterkunft im Allende-Viertel in Planung.

Zu 5.:
Eine Übernahme der „Jugendkunstschulen nach Berliner Modell“ in das Berliner Schulgesetz ist derzeit nicht geplant.

Zu 6.:
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft plant, die Unterstützung der bezirklichen Jugendkunstschulen in den Folgejahren weiterhin durch die Bereitstellung von Lehrerstunden im bisherigen Umfang zu gewährleisten.
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