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Anfragen
12.01.2016, 15:02 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Sozialkommissionen
1. Wie bewertet der Senat die Arbeit der Sozialkommissionen in den Berliner Stadtbezirken?

2. Welche Möglichkeiten der Förderung dieser ehrenamtlichen Arbeit seitens des Senats werden praktiziert bzw.
angestrebt?

3. Wie weit sind die Überlegungen und Planungen zur Neuordnung der Tätigkeitsfelder der Sozialkommissionen vorangeschritten?

4. Wie wird hierbei die Zusammenarbeit mit den Bezirken gestaltet?

5. Wie sind die großen Berliner Sozialverbände, z.B. der SoVD, der VdK, die Volkssolidarität in eine Reformplanung mit eingebunden, zumal hier vergleichbare Angebote gemacht werden?

6. Wie sieht die derzeitige Altersstruktur der Sozialkommissionsmitglieder
aus und sind präzise Aussagen über das Zahlenverhältnis Frauen-Männer
bzw. über die Zahl der Kommissionsmitglieder mit Migrationshintergrund
möglich, ggf. wie bewertet der Senat diese Zahlen?

7. Gibt es Überlegungen bzw. Planungen dazu, wie der Senat die Bezirke bei der Gewinnung neuer Sozialkommissions-Mitglieder unterstützen kann?

8. Gibt es Schulungsangebote (ggf. auch Hospitationsmöglichkeiten) für zukünftige Kommissionsmitglieder?

9. Orientieren sich der Senat bzw. die Bezirke bei der Berufung von Sozialkommissionsmitgliedern an einer altersbezogenen Obergrenze und wenn ja, welche Erfahrungen haben zu einer solchen Einschränkung geführt?
Abgeordnetenhaus von Berlin -


Zu 1.:

Die Sozialkommissionen in den Berliner Stadtbezirken leisten einen wertvollen Beitrag im Bereich der aufsuchenden Sozialarbeit. Sie unterstützen die Sozialen Dienste der Sozialämter der Bezirke und tragen dazu bei, dass in den Bereichen persönliche Kontakte, Vermittlungen in Fragen des sozialen Bedarfs, persönliche Hilfeleistungen, Information über soziale Angebote sowie Förderung der Teilnahme am öffentlichen Leben eine ehrenamtliche Arbeit gewährleistet werden kann. Die Angelegenheiten der Sozialkommissionen sind im Übrigen Bezirksaufgabe gemäß § 4 Abs. 1 Allgemeines Zuständigkeitsgesetz (AZG).

Zu 2.:

Die Förderung der ehrenamtlichen Tätigkeit der Mitglieder der Sozialkommissionen (SOKO) ist Aufgabe der Bezirke. Diese erhalten entsprechend der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Entschädigung der Mitglieder der Bezirksverordnetenversammlung, der Bürgerdeputierten und sonstiger ehrenamtlich tätiger Personen eine Aufwandsentschädigung. Der Senat fördert das Bürgerschaftliche Engagement im Allgemeinen durch eine breit aufgestellte Anerkennungskultur. Beispiele hierfür bilden die Ehrennadel, die Ehrenamtskarte sowie der Freiwilligenpass.

Zu 3.:

Die Überlegungen und Planungen zur Neuordnung der Tätigkeitsfelder der Sozialkommissionen obliegen in erster Linie den Bezirken. Seitens des Senates bestehen Überlegungen, im Rahmen des Dialogprozesses „80plus – Gesundheitliche und Pflegerische Versorgung hochaltriger Menschen“ Aufgaben des Handlungsfeldes 7 „Selbstbestimmung und Teilhabe“ zukünftig durch die Mitglieder der Sozialkommissionen wahrnehmen zu lassen. Diese Ideen werden jedoch zunächst im genannten Dialogprozess gemeinsam mit den Beteiligten erörtert und besprochen werden.

Zu 4.:

Die Zusammenarbeit der für Soziales zuständigen Senatsverwaltung mit den Bezirken erfolgt im Rahmen einer halbjährlich stattfindenden Besprechung zur Beratung gesamtstädtischer Fragen des Ehrenamtlichen Dienstes in der Arbeitsgruppe Sozialkommission. Sie dient als Unterstützungsangebot für die Bezirke. Gegenwärtiger Schwerpunkt der Zusammenarbeit bildet die Neufassung der Verwaltungsvorschriften über den Ehrenamtlichen Dienst im sozialen Bereich (VV EaD) bzw. alternativer Regelungsformen.

Zu 5.:

Die großen Berliner Sozialverbände sind über den Landesseniorenbeirat in die o. a. Prozesse mit eingebunden. Die Vorsitzende des Landesseniorenbeirates ist auch externe Handlungsfeldbeauftragte für das Handlungsfeld 7 im Dialogprozesses „80plus“. Der Landesseniorenbeirat wird eine ggf. neu erarbeitete Verwaltungsvorschrift bzw. alternative Regelungsform zudem vorab zur Stellungnahme erhalten.

Zu 6.:

Die Abfrage bei den Bezirksämtern ergab folgende Ergebnisse:

Zu 7.:

Die Gewinnung neuer Mitglieder der Sozialkommissionen ist Aufgabe der Bezirke. Im Rahmen der halbjährlich stattfindenden Sitzungen der Arbeitsgruppe Sozialkommission haben die zuständigen Bezirke vorgeschlagen, über die Volkshochschulen, in den Rathäusern, in den Jobcentern, an Universitäten und Fachhochschulen vermehrt Werbung für dieses Ehrenamt zu machen. Der Senat befürwortet und unterstützt ggf. dieses Vorgehen.

Zu 8.:

Die Abfrage bei den Bezirksämtern ergab folgende Ergebnisse:
 

 

Zu 9.:

Eine altersbezogene Obergrenze hätte unabhängig von praktischen Erwägungen diskriminierende Wirkung und ist damit nicht realisierbar. Eine Abfrage bei den Bezirksämtern ergab folgende Ergebnisse:

 

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