AG Lager Sachsenhausen 1945-50 e.V.
12.05.2014, 15:13 Uhr
 
Willkürherrschaft als konstitutiver Bestandteil des sowjetischen Systems vor und nach dem Zweiten Weltkrieg
Ehe sich 1917 nach Ende der Zarenherrschaft unter dem Fürsten Lwow und dann unter Kerenski erste Ansätze eines demokratischen Russlands bei Achtung der Grund- und Menschenrechte herausbilden und zum Bestandteil der politischen Kultur werden konnten, setzte wenige Monate später in der Oktoberrevolution Lenin seine Vorstellungen eines sozialistischen Systems auf dem zwingend vorgegebenen und über die Diktatur des Proletariats führenden Weg zum Kommunismus mit militärischer Macht durch.

Das neue System kannte keine Gewaltenteilung oder Rechtsstaatlichkeit, denn alle politischen Institutionen und im Besonderen die Gerichtsbarkeit waren auf Parteilichkeit im Sinne der  Kommunistischen Partei als „Avantgarde der Arbeiterklasse“ ausgerichtet oder besser dazu gleichgeschaltet.

Politische Ziele wie die Kollektivierung der Landwirtschaft und die Industrialisierung, koste es, was es wolle, durften nicht kritisch hinterfragt werden. Wer sich dagegen stellte, war automatisch ein zu vernichtender Feind der Arbeiterklasse und damit der KPdSU. Millionen von Toten wurden dabei in Kauf genommen, man denke nur an die Ereignisse in der Ukraine am Anfang der 1930er Jahre.

In den eigenen Reihen hatte Rosa Luxemburgs Satz von der Freiheit des Andersdenkenden keinen Platz. Stalin verbot mit Blick auf Trotzki die Bildung von Fraktionen in der Partei; wer sich dem nicht bedingungslos unterwarf, wurde in den „Säuberungsaktionen“ in der zweiten Hälfte der 1930er Jahre beseitigt. So weist ein Geheimbefehl vom 30.7.1937 folgenden „Weg“: 10 Jahre Zwangsarbeit bzw. Haft für „kleine“ Abweichler, die sofortige Erschießung für die „gefährlicheren Elemente“.

Dies war die gängige Praxis des sowjetischen Systems bis in die 1940er Jahre und darüber hinaus. Sie dokumentiert eine Kombination aus grenzenlosem Misstrauen gegenüber der eigenen Bevölkerung und dem ungebrochenen Bewusstsein von der alles legitimierenden Macht und Unfehlbarkeit der kommunistischen Lehre.

Genau dieses Denken und Handeln galt auch nach Kriegsende in den von der UdSSR besetzten bzw. vor ihr kontrollierten Gebieten in Deutschland, Österreich und dem gesamten osteuropäischen Einflussbereich, der schnell hinter dem „eisernen Vorhang“ verschwand. Egal, ob gegenüber Besiegten, zeitweise Verbündeten und selbst den vor Ort agierenden Kommunisten: Es wurde die Vorgehensweise der parteilichen Gerichtsbarkeit, der Willkür und Maßlosigkeit der Urteile nahtlos angewandt. Das System der Denunziationen war ebenfalls ein fester Bestandteil der Sowjetherrschaft.

So ordnet sich die Vorgehensweise des NKWD in der SBZ lückenlos in die gängige Praxis ein und war Ausdruck des sowjetischen Unterdrückungssystems. Die entsprechenden Speziallager wie Sachsenhausen fanden - bis hinein in die unmenschlichen Haftbedingungen, die auf das Brechen der Persönlichkeit durch Verlust letzter Reste der Intimsphäre, Krankheit , Isolation und Hoffnungslosigkeit ausgerichtet waren - ihre Entsprechung zu denen anderen Orts in der UdSSR und ihrem Herrschaftsgebiet.

Deshalb ist es heute unsere Aufgabe, unter Einschluss der noch verfügbaren Zeitzeugen, den nachfolgenden Generationen deutlich zu machen, dass Demokratie, die auf einem gleichen, allgemeinen Wahlrecht und Parteienpluralismus beruht, dass Menschenrechte, Gewaltenteilung und Rechtsstaatlichkeit die unabdingbare Basis jeglicher die Würde des Menschen achtenden politischen Ordnung sind. Auch muss es uns gelingen, immer wieder zu verdeutlichen, dass eine solche menschenfreundliche politische Ordnung weder vom Himmel fällt, noch gottgegeben dauerhaft ist, sonders stets von neuem gegenüber ihren Feinden zu sichern bzw. zu erkämpfen ist. Unser Ziel sollte es sein, der streitbaren Demokratie, wie sie unser Grundgesetz vorsieht, immer wieder den Weg zu bahnen!

Joachim Krüger MdA, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Lager Sachsenhausen 1945 - 1950 e.V.

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