Zur Flüchtlingssituation
23.09.2015, 09:40 Uhr
 
Mein Standpunkt: Asyl, ein Grundrecht in Deutschland
Das Recht jedes Menschen auf Asyl, wenn er in seinem Heimatland einer tödlichen Bedrohung ausgesetzt ist, stellt eine demokratische Errungenschaft dar und ist zugleich der Ausdruck menschlicher Hilfsbereitschaft und Nächstenliebe.

In den vergangenen Jahrhunderten und Jahrzehnten waren es oft Deutsche, die darauf angewiesen waren, anderswo Asyl gewährt zu bekommen, weil sie eine andere Gesinnung hatten oder wegen ihrer Religion verfolgt wurden.

Deshalb haben die Mütter und Väter des Grundgesetzes dem Recht auf Asyl einen zentralen Platz unter den Grundrechten am Beginn unserer Verfassung eingeräumt.

Jeder Verfolgte, dessen Leben bedroht ist, soll in der Europäischen Union und damit auch in Deutschland Asyl genießen. Wer also mit der Bitte um Asyl nach Deutschland kommt, muss dies belegen bzw. glaubhaft machen, was einer rechtsstaatlichen Prüfung unterzogen wird. Wer Asyl gewährt bekommt, darf in Deutschland bleiben, wer nicht, muss unser Land wieder verlassen.

Nur dank dieser Grundregel können wir den wirklich Verfolgten umfassende Hilfe gewähren!

Deshalb ist es nach Auffassung der CDU richtig, dass Menschen, die zu uns allein deshalb kommen, weil sie sich hier ein besseres Leben erhoffen, in ihre Heimat zurückkehren müssen.

Wer aber in Deutschland Asyl gewährt bekommt, sollte die Bereitschaft zeigen, Deutsch zu lernen und sich in sein Wohn- und Arbeitsumfeld einzupassen. Das ist kein Verzicht auf die eigene kulturelle Vergangenheit, sondern setzt voraus, dass man sich in die neue Umgebung vollständig einbringen möchte und dabei unser Grundgesetz mit allen Rechten, aber auch Pflichten achtet.

Menschen, die sich so verhalten, sind uns willkommen, egal, ob sie dauerhaft in unserem Land bleiben oder nach Ende der Krise in ihre angestammte Heimat zurückkehren wollen.

Ihr Joachim Krüger MdA

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