Reden
24.06.2014, 18:15 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Rede zum Thema Adäquate Mindeststandards in allen Berliner Obdachlosenunterkünften gewährleisten!

(CDU): Joachim Krüger

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es wäre ja schön, wenn man mit ein paar starken Worten und ein paar Federstrichen die Problematik aus der Welt schaffen könnte, aber so lange, wie ich mich mit Politik beschäftige, haben wir diese Thematik, und wir werden immer wieder daran gemessen werden, wie wir im Einzelnen mit ihr umgehen.

Abgeordnetenhaus von Berlin -

Für die CDU-Fraktion stelle ich fest: Der Senat bemüht sich regelmäßig, aktuelle Erkenntnisse über die, wie wir alle wissen, wachsende Zahl von Wohnungslosen zu gewinnen. Selbst Sie weisen in Ihrer Begründung ja auf Senatsquellen und auf Äußerungen von Staatssekretär Gerstle hin. Seit Januar 2014 existiert die Regelung zur anonymisierten Datenermittlung über bezirklich untergebrachte Personen und Haushalte gemäß ASOG. Ich denke, dass das ein wichtiger Schritt ist, denn da können gesicherte Zahlen zumindest ermittelt werden. Trotz allem muss ich immer wieder feststellen: Prognosen bleiben ungenau, und sie machen die Planung nicht immer leichter. 

An der Zuständigkeit der Bezirke bei der Unterbringungspflicht Wohnungsloser – und dazu gehört auch die Kontrollpflicht – soll nach Auffassung beider Partner – der Bezirke und des Senats – nichts Grundlegendes geändert werden. Nichtsdestoweniger erkennen wir an – und das habe ich hier an dieser Stelle auch schon mehrfach gesagt –, dass es sich hierbei um eine Aufgabe mit gesamtstädtischer Bedeutung handelt. Die Zurverfügungstellung der Buchungssoftware für Unterbringungsplätze, wie es der Senat in Abstimmung mit den Bezirken gemacht hat, war ein richtiger Schritt in die richtige Richtung. Auch die Mängelermittlung und die Mängelbeseitigung bei ASOG-Einrichtungen gehören in diese Verhandlungs- und Diskussionsebene. Das neu geschaffene Kooperationsgremium zwischen den Bezirken und der Berliner Unterbringungsleitstelle ist ja eben schon angesprochen worden. Das soll – und diese Aufgaben werden wir natürlich genau überwachen – Themen wie die Begehungsrichtlinien und die Mindeststandards bearbeiten. Auch die Zielgenauigkeit der Beratung wird hier mit in den Dialog zwischen dem Senat und den Bezirken eingebunden sein, und wir werden das genau beobachten.

Richtig ist die Tendenz, mehr vertragsgebundene ASOG-Einrichtungen und weniger vertragsfreie Unterkünfte zu wollen. Aber, liebe Freunde, das lässt sich natürlich sehr leicht sagen – unter zwei Aspekten: Wir dürfen erstens nicht übersehen, dass die Bezirke auch mit Senatshilfe jetzt schon auf große Schwierigkeiten stoßen. Stichwort: Immobiliengewinnung! – Und das Zweite: Wir wollen natürlich von dem Grundsatz nicht abgehen, dass kein Wohnungsloser aus Not auf der Straße bleiben soll, und

dann nehmen wir natürlich eher die schwächere Einrichtung als gar keine. Es ist auch nicht ganz richtig, wenn immer wieder behauptet wird, dass es für die vertragsungebundenen Obdachlosenunterkünfte keine Mindestanforderungen gebe. Gerade Ihre Partei hat das vor einem Jahr im Juni 2013 noch einmal in einer Kleinen Anfrage abgefragt und sich dazu sehr genau informiert.

Ich setze auch hier auf das neu geschaffene Kooperationsgremium, dass der Rahmen für die Durchsetzung verbessert wird und wir dazu kommen, dass diese dreieinhalb Seiten Text mit Mindestanforderungen auch tat-sächlich in der Realität durchgehalten werden.

Weitere Aspekte des Antrags sowie der Partei- und Senatsposition – ich unterstreiche ausdrücklich das, was Frau Radziwill zum Genderaspekt gesagt hat – werden wir im Ausschuss diskutieren. Dabei – da können Sie sicher sein – werden wir die Menschenwürde der Be-troffenen nicht aus dem Blick verlieren. – Schönen Dank!

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