Reden
29.01.2015, 12:05 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Rede zum Thema Mehr Qualität in Pflege-WGs
Joachim Krüger (CDU):

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Sehr geehrter Herr Präsident! Ja, natürlich möchte ich die Olympischen Spiele. Aber was hat das denn damit zu tun, dass wir nicht gleichzeitig auch sehr ernsthaft und sehr intensiv über Pflege in dieser Stadt diskutieren?
Abgeordnetenhaus von Berlin -

Meine lieben Freunde! Sehr geehrte Damen und Herren! Es war ja Ausfluss der Föderalismusreform mit der Abschichtung an die Länder und damit der Inhalte des Heimpflegesetzes des Bundes, dass wir relativ frühzeitig, zu Beginn dieses Jahrzehnts, über ein Berliner Gesetz diskutieren mussten. Ich sage ganz unumwunden: Natürlich war das notwendig, dass im Jahr 2010 so ein Gesetz gemacht wurde. Es war auch gut, dass es gemacht worden ist. Ob dieses Gesetz nun auch noch einige Spielräume nach oben offen lässt, das können wir uns ja noch sehr genau anschauen. Verehrte Damen und Herren! Es ist ja sonst immer Ihr Lieblingswort, das Sie hier recht häufig strapazieren.

Im Koalitionsvertrag haben sich CDU und SPD darauf geeinigt, das Wohnteilhabegesetz für Pflegeheime und für Wohngemeinschaften zu verbessern – Schritt für Schritt. Erkenntnisse der Heimaufsicht evaluieren, Regelungslücken schließen, Berichtswesen verbessern und Nutzerbeteiligung stärken – das waren die vier Punkte, die da vorkommen. Deswegen erwarten wir jetzt, nach einer Geltungszeit des Gesetzes von knapp fünf Jahren, zuerst einmal eine entsprechende Auswertung des Senats, die die Erfahrungswerte in diesem Feld miteinbezieht, die auch die Entwicklung von Wohn-, Pflege- und Betreuungsangeboten dieser Stadt berücksichtigt, sodass das Ergebnis dann zur Grundlage der Reform eines Gesetzes gemacht werden kann.

Dazu gehört auch die Unterscheidung zwischen anbieterverantworteten und selbstverantworteten Wohngemeinschaften. Das ist richtig. Wenn ich recht informiert bin, hat sich die CDU bereits 2010 sehr intensiv mit dieser Frage befasst und positiv befasst, aber damals ist das an der Mehrheit gescheitert und nicht in das Gesetz hineingekommen.

Auch die Erfahrungen gemäß § 17 WTG – die durch die Heimaufsicht des LAGeSo und der Senatsverwaltung festgelegten Prüfrichtlinien für betreute gemeinschaftliche Wohnformen, die entsprechenden Verfahren, der Umgang mit den Prüfberichten usw. – auszuwerten, ist dabei außerordentlich wichtig.

In der Zielsetzung der Gesetzesüberarbeitung werden wir uns schnell einig sein. Qualität der Pflege und Betreuung sichern und steigern, Teilhabe, Selbstbestimmung und Schutz der Pflegebedürftigen sowie der Menschen mit Behinderung – das sollte unser gemeinsames Ziel sein. In allen anderen Fragen werden wir im Ausschuss mit großem Interesse die Diskussion führen, und ich glaube, dass wir alle gemeinschaftlich zu einem vernünftigen Ergebnis kommen werden. – Schönen Dank!
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