Reden
12.03.2015, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von berlin
 
Ankommen – Teilhaben – Bleiben. Flüchtlingspolitik für Berlin Hier: Wohnungen für alle

Joachim Krüger (CDU):

Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Jedem eine angemessene, gut ausgestattete, zentral angebundene und bezahlbare Wohnung – dies ist Ihre Forderung in Ihrem Antrag. Wer sollte einer solchen Zielsetzung vom Grundsatz her widersprechen?

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Sie betonen, Ihre Forderung gelte für alle Asylbewerbe-rinnen und Asylbewerber. In der Antragsbegründung fügen Sie hinzu: auch für andere soziale Gruppen, die darauf angewiesen sind. An anderer Stelle des Antrags fügen Sie die Menschen mit besonderem Wohnbedarf hinzu, Studenten, große Familien, Menschen, die auf Barrierefreiheit angewiesen sind. Der Senat hat das zu richten. Es reiche, so meinen Sie, zumindest suggeriert das der Antrag, Bedarfe zu ermitteln, einige Quoten zu erhöhen, einige Träger der Wohnungswirtschaft zusammenzubringen, Verwaltungen zu bewegen, und schon löst sich das Problem fast von allein. Nur der Senat, und das steht hinter allem, was Sie formulieren, sei unwillig und ideenlos, um allen den erstrebten Wohnraum, der doch letztendlich vorhanden sei, zu vermitteln.

Aber ich muss es leider immer wieder, es ist ja nicht das erste Mal, das wir darüber diskutieren, betonen: Um die vorhandenen, in der Verfügungsgewalt der städtischen Wohnungsbaugesellschaften stehenden Wohnungen mit sozialverträglichen Mietpreisen gibt es eine harte Konkurrenz, wenn es beim Freiwerden einer solchen Wohnung um die Neuvergabe geht. Jede Wohnung kann nur einmal vergeben werden. Im Rahmen dieser Konkurrenz-situation ist es diesem Senat in den letzten Jahren, das darf ich hier noch mal ausdrücklich feststellen, und den in der Verantwortung stehenden Verwaltungen gelungen, ein gutes Drittel, nämlich 9 000 von 27 000 Asylbewerberinnen und Asylbewerbern in Wohnungen unterzubringen.

Ich will auch noch mal unterstreichen, dass es gerade im Jahr 2014 hier in der Vermittlung nach oben gegangen ist, fast 3 000 Menschen, davon 687 über die 2011 geschlossene Kooperationsvereinbarung „Wohnungen für Flüchtlinge“. Das Evangelische Jugend- und Fürsorgewerk, eben wurde es angesprochen, hat vermittelt, das LAGeSo hat es dokumentiert: Dies ist im Vergleich mit allen anderen Bundesländern ein gutes, jedoch keineswegs ein ausreichendes Ergebnis. Da sind wir uns einig.

Von Ihnen geforderte Kooperationen laufen schon jetzt mit den städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Wir haben über die vertraglichen Bindungen mit Genossenschaften, mit großen privaten Wohnungsbauträgern gesprochen, die allerdings immer wieder verdeutlichen – da können Sie leider auch nichts dagegensetzen –, dass sie zwar guten Willens sind aber keine nennenswerten Leerstände haben und aller Voraussicht nach auch zukünftig nicht darüber verfügen werden. Bezüglich des Iststandes an Wohnungen kann also hin- und hergeschoben werden, Quoten können geändert werden, Wohnberechtigungs-scheine können vergeben werden. Dadurch entsteht aber keine einzige Wohnung neu. Jede Verschiebung geht deshalb logischerweise immer zulasten einer anderen Gruppe von Nachfragenden, der Sie aber natürlich auch eine reibungslose Wohnraumversorgung, und zwar sofort, versprechen.

Fazit in meinen Augen ist: Nur eine deutlich wachsende Zahl neuer bzw. neu zur Verfügung stehender Wohnungen kann eine echte Hilfe sein. Dazu hat der Senat seine Grundstückpolitik verändert, um Neubau zu fördern und dabei auch zumindest teilweise die Schaffung preisgünstigen Wohnraums zu ermöglichen. Die städtischen Wohnungsbaugesellschaften werden ertüchtigt, zusätzliche Wohnungen zu erwerben. Eine Hilfe sind sie jedoch nur dann – das wissen Sie auch –, wenn die bisherigen Bewohner in ein höherpreisiges Segment umziehen und die dann frei werdenden Wohnungen sozialverträglich abgegeben werden können.

Weiterhin wurde vom Senat beispielsweise das Zweckentfremdungsverbot genutzt. Stichwort ist die angegriffene Umnutzung von Wohnraum zu Ferienwohnungen, gerade im Innenstadtbereich. Experten sagen zwar, es sei eine sehr überschaubare Zahl von Wohnungen, die auf diesen Wege zurückgewonnen werden könne, und die Verfassungsmäßigkeit des gesetzlichen Verfahrens ist ebenfalls ernsthaft angegriffen, aber vom Grundsatz her war und ist das ein richtiger Schritt.

Im Ausschuss können und wollen wir natürlich Ihren Antrag diskutieren. Bedenklich erscheint mir jedoch, wenn Sie Wohnungen, die für einen Umbau und für geplante Neubaumaßnahmen zum Beispiel für drei oder sechs Monate leerstehen, mit Zeitmietverträgen an die von Ihnen aufgeführten Problemgruppen einschließlich an Flüchtlinge vergeben wollen. So kann meines Erachtens keine Sicherheit und feste Mieterbindung geschaffen werden, und nicht einmal die Umzugskosten werden sich rentieren.

Kritisch sehe ich auch, wenn Sie fordern – ich zitiere –:

Die Miethöhe darf kein Ausschlusskriterium zur Wohnungsanmietung sein.

Immerhin gehen wir an dieser Stelle mit Steuergeldern um, sodass die Angemessenheit schon ein wichtiges, wenn auch in ihrer Höhe strittiges Kriterium bleiben muss.

Abschließend noch ein Satz zu Ihrer Aussage in der Begründung – Zitat –:

Deshalb muss die Bereitstellung von Wohnraum für alle absolute Priorität haben.

Ich frage Sie: Absolute Priorität wovor? Vor anderen Bauprojekten wie Kitas oder Schulen, vor Park- oder Grünflächen – darüber haben vorhin gerade diskutiert –, vor Natur- und Umweltschutz, vor Denkmalschutz, vor dem Recht auf Eigentum? Auf Ihre Antworten dazu im Ausschuss bin ich außerordentlich gespannt, und wir werden uns alle dieser Diskussion zu stellen haben. – Vielen Dank!

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