Reden
13.06.2013, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Rede zum Thema Wiedereinführung einer Gerichtsgebühr für Jobcenter
Es erscheint mir logisch, einer Verwaltung, die Leistungen einer anderen Verwaltung abfordert oder verursacht, die entstehenden Kosten auch in Rechnung zu stellen. Wenn also die Jobcenter, und hier im Besonderen die dortigen Widerspruchsstellen, durch ihre Entscheidungen die Sozialgerichte mit Prozessen betroffener Bürgerinnen und Bürger fast lahmlegen und wenn diese Prozesse etwa zur Hälfte für die Klägerinnen und Kläger erfolgreich ausgehen, ist es nur gerecht, wenn die entstehenden Gerichtskosten in angemessener Höhe von den Jobcentern zu tragen sind. Auch könnte es auf diese Weise gelingen, einen positiven Wettbewerb um gerichtsfeste Entscheidungen seitens der Jobcenter loszutreten.
Abgeordnetenhaus von Berlin - Hier allerdings beginnen meines Erachtens auch die Einschränkungen: Der Wettbewerb um ein hohes gerichtsfestes Niveau der Bescheide muss von der Bundesanstalt für Arbeit auch gewollt sein und befördert werden. Dazu gehört es, die eigenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bei ihrer Arbeit umfassend zu motivieren, z. B. durch ein gutes Betriebsklima. Die geforderte Leistung muss auch erbringbar sein; ferner ist eine qualitativ hochwertige und Probleme aufgreifende Fortbildung ebenso notwendig wie feste Arbeitsverhältnisse statt kurzzeitiger Arbeitsverträge. Und ein weiterer Aspekt ist wichtig: Die zu zahlenden Gerichtsgebühren dürfen sich nicht als scheinbar unvermeidliche Kosten locker dadurch finanzieren lassen, dass die zur Fortbildung und Wiedereingliederung von arbeitslosen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den ersten Arbeitsmarkt vorgesehenen Mittel gemindert werden. All diese Argumente werden wir bei unserer Diskussion im Fachausschuss abzuwägen haben, bevor wir über den vorliegenden Antrag abstimmen können.
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