Anfragen
23.11.2014, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Städtische Bibliotheken und „freie Träger“
1. An welchen Orten und seit wann führen in Berlin „freie Träger" eine vorher städtische Bibliothek?

2. Welche Erfahrungen wurden ggf. mit diesen Trägern gemacht?

3. Mit welchen Mitteln finanzieren sich diese „freien Träger"?

4. Haben die „freien Träger" bei der Übernahme einer Bibliothek einen Qualitäts-Anforderungskatalog einschließlich einer Festlegung des Umfangs der Öffnungszeiten als dauerhafte Verpflichtung unterzeichnen müssen?

5. Geht die Arbeit der „freien Träger" in die Kostenleistungsrechnung (KLAR) ein und wenn ja, auf welche Weise?
Abgeordnetenhaus von Berlin -

Zu 1.:
Entsprechend der Zweistufigkeit der Berliner Verwaltung liegt die Zuständigkeit für die Berliner Öffentlichen Bibliotheken bei den Bezirken. Aus diesem Grund wurden entsprechende Informationen bei den bezirklichen Bibliotheken abgefragt und die Antworten als Grundlage für die Beantwortung genommen.

Bezirksamt Mitte von Berlin Im Bezirk Mitte werden städtische Bibliotheken nicht durch freie Träger geführt, jedoch unterstützt. Es existiert zu einem Bibliothekstandort eine Kooperationsvereinbarung des Amtes für Weiterbildung und Kultur zur Unterstützung des Bibliotheksbetriebs vor Ort durch einen freien Träger. Für einen anderen Standort wird eine solche Vereinbarung angestrebt.

Bezirksamt Pankow von Berlin Drei ehemalige Stadtteilbibliotheken der Stadtbibliothek Pankow (in Wilhelmsruh, Französisch Buchholz und Prenzlauer Berg) werden heute von Vereinen oder in Kooperation mit Vereinen betrieben, wobei grundsätzlich zwei Modelle zu unterscheiden sind: außerhalb des Öffentlichen Dienstes oder mit bezirklicher Beteiligung.

a) Außerhalb des Öffentlichen Dienstes
• Nachbarschaftsbibliothek Französisch Buchholz, betrieben durch den Verein Nachbarschaftsbibliothek in Französisch Buchholz e.V.
• Ortsteilbibliothek Wilhelmsruh, betrieben durch den Verein Leben in Wilhelmsruh e.V.

b) Mit bezirklicher Beteiligung
• Kurt-Tucholsky-Bibliothek (KTB) als Teil der Stadtbibliothek Pankow, betrieben in Kooperati-on mit dem Verein Pro Kiez Bötzowviertel e.V.

Zu 2.:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Die Erfahrungen sind grundsätzlich positiv. Die Öffnungszeiten werden kontinuierlich, störungs- und unterbrechungsfrei angeboten.

Bezirksamt Pankow von Berlin
Zu a)
In beiden Fällen existieren Kooperationsvereinbarungen zwischen dem Bezirksamt – hier Amt für Weiterbildung und Kultur - und den Vereinen, in denen die notwendige Zusammenarbeit geregelt ist. Da die Vereine den Betrieb der Bibliotheken vollkommen selbstständig handhaben, gibt es faktisch nur wenige Berührungspunkte. Durch das große Engagement der Vereinsmitglieder kann ein nach außen relativ stabiles Angebot gewährleistet werden, das mit dem Angebot der im VÖBB zusammengeschlossenen, mit Fachpersonal betriebenen Bibliotheken jedoch nicht konkurrieren kann.

Zu b)
Bei diesem Mischmodell regelt ein zwischen dem Bezirksamt und dem Verein abgeschlossener Betriebsführungsvertrag relativ kleinteilig die Pflichten beider Partner. Dabei trägt der Bezirk mit der Immobilie und dem Transportservice, der Informations- und Kommunikations-Technik, einem Anteil am Medienetat sowie weiteren Sachmitteln, vor allem aber ständiger Beratung, Schulung, (IT-)Betreuung und Medieneinarbeitung einen sehr hohen Anteil. Dem Verein obliegt ausschließlich die Organisation des Publikumsdienstes mit Freiwilligen.

Da auf politischen Wunsch hin die KTB Teil des Verbundes der Öffentlichen Bibliotheken Berlins (VÖBB-Verbundes) bleiben sollte, müssen hier auch dessen Standards hinsichtlich Informationstechnik (IT) und Benutzungsbedingungen der Öffentlichen Bibliotheken Berlins verbindlich und dauerhaft gewährleistet werden.

Wie bei den Vereinsbüchereien unter a) ist auch hier das persönliche Engagement der Vereinsmitglieder sehr groß. In der Gesamtschau der zurückliegenden Jahre bleibt jedoch festzuhalten, dass die KTB ohne den immensen Betreuungsaufwand seitens der hauptamtlichen Fachkräfte der Stadtbibliothek Pankow nicht arbeitsfähig wäre. Ein weiteres Erschwernis stellt die bei Freiwilligen naturgemäß nicht zu beeinflussende Fluktuation dar, die statt Zunahme des Erfahrungswissens (und folglich geringer werdender Fehlerquote) die ständige Einarbeitung neuer Freiwilliger zur Regelaufgabe der Stadtbibliothek werden lässt.

Zu 3.:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Das Betriebs- und Finanzierungskonzept des freien Trägers ist nicht Bestandteil der Kooperationsvereinbarung. Insofern kann hier keine Aussage dazu gemacht werden.

Bezirksamt Pankow von Berlin

Zu a)
Als Verein werden Einnahmen über Vereinsbeiträge und Spenden generiert. Im Rahmen der Kooperationsvereinbarung sichert der Bezirk durch € 5.500, ab 2014 pro Jahr € 10.000 pro Verein die Kosten für die bestehende Infrastruktur ab.

Zu b)
Ebenfalls ein Verein mit Vereinsbeiträgen und Spenden, der neben der Bibliothek noch weitere Tätigkeitsfelder gemäß Vereinssatzung betreut. Der Bezirk tritt hier mit € 5.000 für den Kauf von Medien, ganz wesentlich aber über Infrastruktur (bezirkliche Immobilie), weitere Sachkosten sowie Personalkosten ein.

Zu 4.:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Im Bezirk Mitte haben „freie Träger" keine Bibliothek übernommen. Für Kooperationspartnerinnen und Kooperationspartner gilt: Die Aufrechterhaltung der Öffnungszeiten im jeweils notwendigen Umfang ist in der Kooperationsvereinbarung als für den freien Träger verpflichtend festgehalten. Abläufe und Prozesse wurden von der Stadtbibliothek in Schulungen vermittelt und sind in einem Prozesshandbuch beschreiben, das die auszuführenden Aufgaben verbindlich regelt.

Bezirksamt Pankow von Berlin

Zu a)
Nein, da außerhalb des VÖBB. Die Vereine haben eigene Benutzungsordnungen erlassen und regeln ihr Ausleihgeschäft eigenständig.

Zu b)
Der Betriebsführungsvertrag regelt Mindestanforderungen an Servicestandards, wie sie für VÖBB-Bibliotheken berlinweit vorgeschrieben sind. Die Öffnungsstunden sollen dabei nicht unter 18 pro Woche sinken.

Zu 5.:
Bezirksamt Mitte von Berlin
Alle Kosten und Mengen der bezirklichen Bibliotheken fließen im Rahmen der durch den Berliner Produktkatalog für den Produktbereich 70 (Stadtbibliotheken) definierten Regelungen in die Kostenleistungsrechnung (KLR) ein.

Bezirksamt Pankow von Berlin
Nein, der Aufwand der Vereinsmitglieder kann in der KLR nicht berücksichtigt werden.

Zu a)
Nein. Den Kosten des Bezirks im Kapitel des Amts für Weiterbildung und Kultur in Höhe von € 20.000 p.a. stehen keine in der KLR verwertbaren Leistungen gegenüber.

Zu b)
Die gemäß den Produktblättern erbrachten Leistungen (Mengen) werden in der KLR auf die Stadtbibliothek gebucht, ebenso wie die auf Bezirksseite anfallenden direkten (Informations- und Kommunikationstechnik-IKT, Sachmittel, Personal) und indirekten (Verrechnungen, Umlagen höherer Ebenen) Kosten.
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