Anfragen
28.04.2015, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Münchener Modell auch für Berlin?

1. Wie bewertet der Senat die im Rahmen der „Malteser Migranten Medizin" erfolgende und von privater Hand finanzierte Unterstützung von in der Stadt Berlin illegal lebenden Ausländerinnen und Ausländern im akuten Krankheitsfall?

2. Wie bewertet der Senat die als „Münchener Modell" bekannt gewordene Fondslösung zur Finanzierung von Gesundheitskosten der in München illegal lebenden Ausländerinnen und Ausländern?

3. Hält der Senat einen solchen in München von Caritas, Erzbischöflichem Ordinariat und anderen privaten Organisationen zu verwaltenden Fonds zur Finanzierung dieser Kosten für ein auch in Berlin einzuführendes Modell?

Abgeordnetenhaus von Berlin -

Zu 1.:
Der Senat schätzt die Arbeit der „Malteser Migranten Medizin" und das ehrenamtliche Engagement des dort tätigen ärztlichen Personals sehr. Dies gilt auch für das Netzwerk von engagierten Ärztinnen und Ärzten, in das sowohl die „Malteser Migranten Medizin" als auch das „Medibüro Berlin - Netzwerk für das Recht auf Gesundheitsversorgung aller Migrantinnen und Migranten" Menschen ohne Krankenversicherung zur Behandlung vermitteln. Die Wertschätzung der „Malteser Migranten Medizin" drückt sich auch darin aus, dass sie vom Senat seit 2010 im Rahmen einer Zuwendung finanziell gefördert wird.

Zu 2.:
Das „Münchener Modell" umfasst weit mehr als die Einrichtung eines Fonds. Es beschreibt vielmehr die enge Zusammenarbeit zwischen der Stadtverwaltung und den Münchener Initiativen, die sich für Menschen ohne Krankenversicherungsschutz engagieren, sowie die enge Zusammenarbeit „auf kurzem Weg" zwischen der Sozialbehörde und der Ausländerbehörde der Stadt München. Der Senat hat dieses Modell im Rahmen des Runden Tisches zur gesundheitlichen Versorgung von Migrantinnen und Migranten in besonderen Notlagen (sog. Runder Tisch Flüchtlingsmedizin) hinsichtlich seiner Übertragbarkeit auf Berlin geprüft und kam zu dem Ergebnis, dass dies nicht möglich ist (s. dazu auch Antwort auf die Kleine Anfrage 17/12351 vom 26. Juni 2013).
Darüber hinaus ist anzumerken, dass auch der Münchener Fonds sehr schnell an seine Grenzen stößt und z. B. teure fachärztliche Behandlungen, längere stationäre Aufenthalte oder die Behandlung chronischer Krankheiten die Mittel des Fonds bei Weitem überschreiten.


Zu 3.:
Der Senat hält eine Fondslösung nur für sehr begrenzte und klar definierte Bereiche für sinnvoll. Dies ist in Berlin beim Notfallfonds zur Finanzierung von Entbindungen nicht krankenversicherter Unionsbürgerinnen der Fall, um Mutter und Kind in der besonders vulnerablen Phase rund um die Geburt abzusichern. Für Schwangere in der aufenthaltsrechtlichen Illegalität hat der Senat eine Duldungsregelung eingeführt, die drei Monate vor dem errechneten Entbindungstermin bis drei Monate nach Geburt des Kindes umfasst. In dieser Zeit kann die Frau Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) beziehen und sozialrechtlich beraten werden. Darüberhinausgehende Fondsmodelle sind derzeit nicht angedacht.

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