Anfragen
30.04.2015, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Ursachen für Nichtabschiebung

1. Wie viele Menschen, deren Antrag auf Asylgewährung abschließend abgelehnt wurde, sind in den Jahren 2013 und 2014 sowie bisher im laufenden Jahr von Berlin aus in ihre Herkunftsländer abgeschoben worden?

2. In welche Länder wurden dabei wie viele Personen abgeschoben?

3. Sind Informationen zutreffend, dass im Land Berlin ca. 2000 Asylbewerberinnen und Asylbewerber offiziell geduldet leben, obwohl ihr Antrag auf Asylgewährung abschließend abgelehnt worden ist?

4. Wie viele dieser Personen haben gesetzlich anerkannte Gründe für eine Nichtabschiebung und welche sind das?

5. Wie viele Personen werden deshalb nicht abgeschoben, weil die Bearbeitungskapazitäten im Öffentlichen Dienst der Stadt dazu derzeit nicht ausreichen?

6. Wie viele dieser Personen waren beim Versuch, die Abschiebung durchzusetzen, nicht auffindbar und was hatte dies zur Folge?

7. Welche Maßnahmen gedenkt der Senat zu unternehmen, konsequent und zeitnah abzuschieben, um eine Konzentration auf die Asylsuchenden aus Bürgerkriegsregionen zu ermöglichen und diesen effizienter helfen zu können?

Abgeordnetenhaus von Berlin -

Zu 1.:
Im Jahr 2013 sind insgesamt 289 Personen, die erfolglos ein Asylverfahren durchlaufen haben, abgeschoben worden. 417 Personen waren es im Jahr 2014. Bis einschließlich April 2015 wurden in diesem Jahr insgesamt 184 ehemalige Asylbewerberinnen und Asylbewerber abgeschoben. Es ist davon auszugehen, dass die Abschiebungen überwiegend in die jeweiligen Herkunftsländer der Betroffenen erfolgten (siehe auch Antwort auf Frage 2).

Zu 2.:
Die bei der Ausländerbehörde geführte Ab-schiebungsstatistik erfasst lediglich die Staatsangehörigkeit der abgeschobenen Personen, nicht aber das Land, in das die Abschiebung erfolgte. Es ist jedoch davon auszugehen, dass der überwiegende Anteil der in der Statistik erfassten ehemaligen Asylbewerberinnen und Asylbewerber in ihr Herkunftsland abgeschoben wurde. Soweit hier Abschiebungen von Staatsangehörigen asylrelevanter Staaten (z.B. Syrien, Irak, Afghanistan) erfasst sind, wird es sich in der Regel um Rücküberstellungen nach der Dublin-Verordnung handeln. Im Einzelnen wird auf die nachfolgende Auflistung verwiesen:



Zu 3.:
Die Anzahl der Personen, die nach abschließender Ablehnung ihres Asylantrages geduldet werden, wird statistisch nicht erfasst.

Zu 4. bis 6.:
Die gewünschten Daten werden statistisch nicht erfasst.

Zu 7.:
Mit Blick auf den anhaltend hohen Zustrom von Flüchtlingen nach Berlin und die daraus resultierenden massiven Unterbringungsnöte besteht ein hohes Interesse, den Aufenthalt von vollziehbar ausreisepflichtigen Ausländerinnen und Ausländern zeitnah zu beenden. Insbesondere gilt es, die Ausreisepflicht der abgelehnten Asylantragstellerinnen und Asylantragsteller aus den sicheren Herkunftsstaaten Serbien, Bosnien und Mazedonien konsequent durchzusetzen. Aus rechtlichen und auch humanitären Gründen wird dabei der freiwilligen Ausreise vor der Rückführung Vorrang gegeben. Sofern die Betroffenen ihrer Ausreiseverpflichtung nicht freiwillig nachkommen, betreibt die Ausländerbehörde konsequent und zeitnah die Rückführung der Betroffenen.

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