Reden
26.03.2015, 12:05 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Ehemalige Heimkinder mit Behinderungen und Gewalterfahrungen entschädigen – Einrichtung eines Fonds jetzt!

Joachim Krüger (CDU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Es ist unumstritten, dass viele Kinder in der DDR und in der Bundesrepublik in ihrer Unterbringung in Heimen und in der Psychiatrie schweres Unrecht erlitten haben. Folglich war eine lebenslange Traumatisierung – das wissen wir alle – die Folge.

Abgeordnetenhaus von Berlin -



Der Bund und die Länder haben im Jahre 2012 jeweils einen Fonds für die in der Heimerziehung geschädigten jungen Menschen geschaffen. Nach einer Meldefrist bis 30. September bzw. 31. Dezember 2014 konnten zum Beispiel psychologische Beratung und Hilfe und Rentenersatzleistungen gewährt werden. Hoch war die Zahl derjenigen, die sich als nachweislich Betroffene meldeten, sodass nach den anfänglich vorgesehenen Fondsmitteln von 40 Millionen Euro nunmehr eine Aufstockung auf bis zu 200 Millionen Euro erfolgt ist und dieser Fonds nach Äußerung der Ministerin Schwesig grundsätzlich auch nicht gedeckelt ist. Diese Entwicklung ist von allen, einschließlich der Kirchen, mitgetragen worden. Das den damals jungen Menschen angetane Unrecht kann nicht ungeschehen gemacht werden, die Folgen können jedoch gemindert werden, und den Betroffenen kann Gerechtigkeit widerfahren.

Nun waren – und darauf macht der vorliegende Antrag aufmerksam – bei der Antragstellung in Ost und West Kinder mit Behinderung, die in der Heimerziehung, in Einrichtungen der Behindertenhilfe bzw. der Kinder- und Jugendpsychiatrie untergebracht waren, nicht antragsberechtigt. Deshalb weist nach meiner festen Überzeugung die nunmehr in Gang gekommene Diskussion über einen Entschädigungsfonds II für die betroffenen Jugendlichen mit Behinderung in eine richtige und gesellschaftlich unabdingbare Richtung. Der Bund, die Kirchen und das Land Bayern tragen diese Initiative. Im Bund, das möchte ich besonders betonen, herrscht hierzu eine parteiübergreifende Bereitschaft.

Die Zahl der Betroffenen muss durch öffentlich ausgeschriebene Antragsberechtigung kurzfristig ermittelt werden. Eine solche Lösung darf, davon bin ich über-zeugt, aus Gleichbehandlungsgründen nicht an der Finanzierung scheitern, die durch alle, auch an den beiden Entschädigungsfonds I beteiligten Seiten anteilig erfolgen muss.

Wir gehen davon aus, dass der Senat die Notwendigkeit dieses Handelns bejaht und in internen Gesprächen sowie in der aktuell schon angesprochenen Arbeitsgruppe mit den noch zögerlichen Bundesländern eine schnelle, für die betroffenen Menschen mit Behinderung positive Lösung anbahnen und finden wird. Alles Weitere werden wir in den zur Überweisung vorgeschlagenen Ausschüssen kurzfristig zu diskutieren haben. – Schönen Dank!

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