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Anfragen
Schriftliche Anfrage zum Thema Arminius-Markthalle - Nichts zu beanstanden? 1. Ist es nicht „zu kurz gesprungen", wenn der Senat angesichts der Tatsache, dass es in der Arminius-Markthalle nach wie vor keine behindertengerechte Toilette gibt, in seiner Antwort auf meine Anfrage mit Datum vom 17.09. erklärt, „angesichts der dargestellten Sachlage ist der Zustand der angesprochenen Markthalle(n) nicht zu beanstanden"? Abgeordnetenhaus von Berlin - Zu 1 und 2: Zweifellos gehört nach heutigem Standard für barrierefreien Zugang und Teilhabe an den Angeboten des öffentlichen Lebens zu einem stark frequentierten Einkaufsbereich wie der Arminius-Markthalle die Ausstattung mit mindestens einer behindertengerechte Toilette. Allerdings sind für die Umsetzung und Durchsetzung dieser zur Recht bestehenden Forderungen auf Grund des bestehenden Bestandsschutzes rechtliche und faktische Grenzen gesetzt, die die Arminius-Markthalle und deren Betreiber für sich in Anspruch nehmen können. Zu 3: Der Betreiber der Arminius-Markthalle ist gemäß § 51 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) sowie der DIN 18040 erst bei einer Nutzungsänderung bzw. einer wesentlichen baulichen Änderung verpflichtet, einen barrierefreien Zugang und den Bau der barrierefreien Infrastruktur wie einer behindertengerechten Toilette zu realisieren. Baumaßnahmen, die allein die Sanierung und Instandsetzung der Markthalle sowie deren innere Umstrukturierung zum Ziel haben, sind keine Nutzungsänderungen und keine wesentlichen baulichen Änderungen. Sie lösen deshalb keine Bauverpflichtung nach § 51 BauO Berlin aus. Der Betreiber kann sich dazu auf die nach Art. 14 Grundgesetz abzuleitenden Eigentumsrechte an seinem Bestand berufen, die ihm das Recht auf Weiterführung der bestandsgemäßen Nutzung in der existieren-den baulichen Hülle als Markthalle sichern. Zu 4. und 5.: Die Arminius-Markthalle liegt im Fördergebiet Aktives Stadtzentrum Turmstraße. Hier bestehen Fördermöglichkeiten geeigneter Maßnahmen z. B. als Kooperationsprojekte oder als Gebietsfondsprojekt (50% Förderung und 50% Eigenanteil). Auf die Möglichkeiten wurden die Betreiber der Halle sowohl vom Geschäftsstraßenmanagement als auch vom Gebietsbeauftragten (Koordinationsbüro für Stadtentwicklung und Projektmanagement) hingewiesen. Diese vom Bezirk beauftragten Gebietsmanager werden die schriftliche Anfrage zum Anlass nehmen, um bei den Betreibern der Arminius-Markthalle weiter dafür zu werben, dass im Interesse der barrierefreien Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderung gemeinsame Lösun-gen entwickelt werden können. Zusatzinformationen zum Download |