Mit den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen im September 2016 kündigt sich auch eine Neubesetzung der Bezirklichen Seniorenvertretungen an, die wieder auf fünf Jahre erfolgen wird. Derzeit ist die Diskussion um eine Weiterentwicklung des dafür zuständigen Berliner Seniorenmitwirkungsgesetzes noch in vollem Gange; dass die derzeitige Amtsperiode im Herbst 2016 ausläuft, steht jedoch fest.
Ganz egal, wann genau die Wahlen zu den Seniorenvertretungen stattfinden werden, schon jetzt stellt sich die Frage nach Kandidatinnen und Kandidaten für die neue Amtsperiode.
Wahlberechtigt ist in seinem Wohnbezirk jeder ältere Mensch, der das 60. Lebensjahr vollendet hat; gleiches gilt für die Wählbarkeit. Eine Kandidatin oder ein Kandidat kann sich um einen Platz unter den 17 Seniorenvertreterinnen und –vertretern bewerben, und zwar im Bezirk, in dem er seinen Hauptwohnsitz hat und wo sie/er auch das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus und zur BVV ausüben kann.
Sich für andere einzusetzen und dabei die Belange älterer Menschen zu vertreten ist aller Ehren wert! Das Eintreten für ein würdevolles und möglichst selbstbestimmtes Leben im Alter lohnt den zeitlichen Einsatz. In der Seniorenvertretung geht es um die Grundsätze und Verhaltensweisen, die auch in unserem Sozialwerk Berlin praktiziert und weiterentwickelt werden.
Je engagierter und kompetenter die zukünftigen Mitglieder der Seniorenvertretungen in den Bezirken sein werden, umso stärker wird die Stimme der älteren Menschen auch in der Politik Gehör finden.
Schon jetzt sollten Sie sich überlegen, ob Sie für eine solche Kandidatur in Ihrem Stadtbezirk bereit sind. Sollten Sie Fragen dazu haben, können Sie mich gern darauf ansprechen… oder aber mit unserem Sozialwerk-Mitglied Jens Friedrich Kontakt aufnehmen, der derzeit die Charlottenburg-Wilmersdorfer Seniorenvertretung leitet.
Daneben wird es aber auch außerordentlich wichtig sein, dass ältere Pateimitglieder bei den Wahlen zum Berliner Abgeordnetenhaus und zu den Bezirksverordnetenversammlungen in ihrer jeweiligen Partei zur Kandidatur und damit zur Übernahme von Verantwortung bereit sind. Denn eins steht fest und wird sich auch nicht verändern: Die eigentlichen Entscheidungen über Maßnahmen, die uns ältere Menschen interessieren und betreffen, fallen in den Bezirksverordnetenversammlungen und im Berliner Abgeordnetenhaus, soweit sie nicht Sache des Deutschen Bundestages sind.