Deutschland, zuerst ab 1949 die Bundesrepublik Deutschland und dann ab 1990 das wiedervereinte Deutschland, steht nicht allein in Europa.
Ausgehend von ersten Zusammenschlüssen nach dem Zweiten Weltkrieg (z.B der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKSt.) und der Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) 1956, zählt unser Land zur europäischen Staatengemeinschaft mit Italien, Frankreich und den BeNeLux- Staaten (Belgien, Niederlande, Luxemburg).
Im Laufe der Jahre erweiterte sich die EWG zur Europäischen Union mit nunmehr 28 Mitgliedsstaaten in allen Teilen Europas. Weitere Staaten gelten als beitrittswillig. Innerhalb der EU hat sich ein starker Kern von Staaten auf den Euro als Gemeinschaftswährung geeinigt.
Neben den gemeinschaftlichen wirtschaftlichen Interessen dringen die EU und im Besonderen das Europäische Parlament darauf, dass die Staaten der Europäischen Union auf der Basis einer Wertegemeinschaft auf allen Politikfeldern einheitliche Standpunkte und Vorgehensweisen entwickeln und durchsetzen.
In diesen Zusammenhang gehört natürlich auch der Umgang mit Flüchtlingen, die in der Europäischen Union um Asyl bitten. Zwei Grundsätzen muss dabei Geltung verschafft werden: Einerseits dürfen die Staaten an den Außengrenzen der EU nicht mit der aktuell großen Zahl an Asylbewerbern allein gelassen werden. So können wir beispielsweise weder von Italien oder von Griechenland erwarten, dass allein diese Staaten für die Aufnahme von Asylbewerbern Verantwortung tragen. Zum anderen ist es ebenfalls untragbar, wenn Staaten wie Schweden oder vorrangig Deutschland mit der großen Zahl von Asyl Suchenden allein gelassen werden.
Wenn sich die EU-Staaten als Wertegemeinschaft verstehen und dabei auch das Asylrecht zu den Errungenschaften einer Grundrechte bewussten Gemeinschaft zählt, ist die logische Folge davon, dass gemäß der Bevölkerungszahl und der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit alle Staaten der EU die Herausforderung wachsender Asylbewerberzahlen solidarisch meistern müssen.
Deshalb ist es richtig, wenn die Kanzlerin Angela Merkel und der Innenminister De Maizière den Anspruch Deutschlands kraftvoll vortragen und einfordern, dass die nach Europa gelangenden Flüchtlinge für ihr Asylverfahren gerecht auf alle EU-Staaten verteilt werden!