Anfragen
18.02.2016, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Jugendliche und Mediensucht
1. In welchem Umfang verfügt der Senat über Zahlen, die die suchtähnliche Medienabhängigkeit Jugendlicher in Berlin belegen?

2. Gibt es Erkenntnisse, inwieweit sich die Gesundheitskassen diesen Herausforderungen stellen?

3. Welche Aktivitäten seitens der Bildungsverwaltung gibt es in Berlin, um im Rahmen der schulischen Bildung und Erziehung eine kritische Medienkompetenz zu entwickeln und damit einen Prophylaxe-Schwerpunkt gegen entsprechendes Suchtverhalten zu entwickeln?

4. Welchen Wert misst in diesem Zusammenhang der Senat den bereits seit 10 Jahren laufenden Aktivitäten des „Café Beispiellos“, betrieben durch die Caritas, bei?

5. Hält der Senat Überlegungen, die dortige Medienarbeit erheblich auszuweiten, für angemessen?

6. Wenn ja, welche zusätzlichen Finanzierungsmöglichkeiten sieht der Senat für diese Absicht?
Abgeordnetenhaus Berlin -

Zu 1.:
Dem Senat liegen keine quantitativen Angaben zur Medienabhängigkeit Jugendlicher in Berlin vor. Unter Zugrundelegung der bundesweit repräsentativen, vom Bundesgesundheitsministerium geförderten Studie zur „Prävalenz der Internetabhängigkeit (PINTA)“ aus dem Jahr 2011 ist in der Altersgruppe 14-24 jedoch von einer Betroffenheit von 2,4 % auszugehen. Bezogen auf 14-16-Jährige beträgt die Prävalenz 4 %. Hinzu kommen Personen mit problematischem Internetgebrauch.

Zu 2.: Dazu ist einleitend festzuhalten, dass Computerspiel- bzw. Internetabhängigkeit derzeit noch keine anerkannte Diagnose darstellt. In die fünfte Revision des Diagnostischen und Statistischen Manuals (DSM-5) der American Psychiatric Association (APA) – veröffentlicht 2013 – wurde jedoch die Forschungsdiagnose „Internet Gaming Disorder“ aufgenommen. Ob Internetabhängigkeit im Prozess der aktuellen Überarbeitung der Internationalen Klassifikation von Erkrankungen (ICD-11) als Diagnose aufgenommen wird, ist noch nicht absehbar.

Die Gesundheitskassen bringen sich insbesondere im Rahmen suchtpräventiver Einzelaktivitäten zum Themenspektrum Medienabhängigkeit bzw. Internetsucht ein. Mit Blick auf größere Initiativen wird hierzu exemplarisch auf die Förderung des Projekts „Netz mit Webfehlern“ der Hessischen Landesstelle für Suchtfragen sowie der Hamburgischen Landesstelle für Suchtfragen durch die Techniker Krankenkasse sowie auf die Zusammenarbeit der DAK Gesundheit mit dem Deutschen Zentrum für Suchtfragen des Kindes- und Jugendalters (Portal www.computersuchthilfe.info) verwiesen.

Zu 3.:
Grundsätzlich ist es die Aufgabe aller Lehrerinnen und Lehrer, suchtprophylaktisch tätig zu werden und Themen der Suchtprävention im Unterricht in den verschiedenen Fächern aufzugreifen. Auf bezirklicher Ebene unterstützen die Koordinatorinnen und Koordinatoren der Schulischen Prävention die Schulen bei der Erarbeitung suchtpräventiver Programme und Projekte oder der Durchführung von Veranstaltungen (Studien- und Projekttage, Podiumsdiskussionen, Klassengespräche). Hierbei ist zu beachten, dass die Schulen eigenverantwortlich ihren suchtpräventiven Schwerpunkt festlegen. Darüber hinaus ist die Fachstelle für Suchtprävention ein den Schulen im Land Berlin bekannter Ansprechpartner zu Themen der Suchtprävention. Alle Angebote bzw. Maßnahmen können auf der Internetseite der Fachstelle (www.suchtpraevention-berlin.de) eingesehen werden.

Computer- und Videospiele sind als moderne digitale Medien Bestandteil der medialen Umgebung von Kindern und Jugendlichen. Das Basiscurriculum Medienbildung des neuen, am 18.11.2015 veröffentlichten Rahmenlehrplans, der zum Schuljahr 2017/18 unterrichtswirksam wird, trägt dieser sich ständig verändernden digitalen Lebensumwelt Rechnung. Es enthält Standards, die in allen Fächern und allen Jahrgangsstufen der Berliner Schule zu berücksichtigen sind.
Der im Basiscurriculum Medienbildung verwendete Medienbegriff schließt alle Medienarten von analog (z. B. Buch, Zeitung, Radio, Film/ Fernsehen) bis digital (z. B. Internet, Soziale Netzwerke, Smartphone und Computerspiele) ausdrücklich mit ein.
Schulische Medienbildung versteht sich über alle Schulstufen hinweg als ein dauerhafter, pädagogisch strukturierter und begleiteter Prozess der konstruktiven und kritischen Auseinandersetzung mit der von verschiedenen Interessen geprägten Medienwelt, ihren sich stetig verändernden Medientechnologien und -inhalten in allen Medienarten sowie der Reflexion des eigenen Mediengebrauchs. Dieser Dynamik muss auch das Lehren und Lernen (auch mit digitalen Medien) Rechnung tragen. Dabei kommt der Entwicklung eines Problembewusstseins in Bezug auf Informationssicherheit und insbesondere auf das Recht der/des Einzelnen, selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner personenbezogenen Daten zu bestimmen, eine hohe Bedeutung zu.

Im Basiscurriculum Medienbildung findet sich in den Kompetenzbereichen “Analysieren und Reflektieren“ der folgende Standard zum kritischen Umgang mit Medien: „Die Schülerinnen und Schüler können alters- und situationsangemessene Handlungsmöglichkeiten in Bezug auf einen sozial, ethisch und ökonomisch verantwortlichen Mediengebrauch entwickeln“. Dieser Standard gilt für alle Schulstufen.

Das Fach Informatik berücksichtigt die im Basiscurriculum formulierten Vorgaben und Regelstandards. Im Fach Informatik wird der kompetente Umgang mit Informatiksystemen als eine Grundlage für die verantwortungsvolle Teilnahme am gesellschaftlichen Leben angesehen. Eine vorrangige Aufgabe der Schule besteht darin, auf ein Leben und Arbeiten in einer derart geprägten Gesellschaft vorzubereiten. Die Schülerinnen und Schüler benötigen informatische Kompetenzen, die deutlich über die alleinige Nutzung von Standardsoftware hinausgehen.

Informatikunterricht und Medienbildung sind zwei sich ergänzende Aufgaben schulischer Bildung und Erziehung. Der spezifische Beitrag der Informatik zur Medienbildung liegt deshalb in der Bereitstellung grundlegender informatischer Methoden und Sichtweisen, die ein Verständnis computerbasierter Medien erst ermöglicht und somit einen zielgerichteten und verantwortungsvollen Einsatz unterstützt. Entsprechende Standards wurden im Rahmenlehrplan berücksichtigt.

Zu 4.:
Der Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. hat in 2006 das Projekt „Lost in Space“ für Computerspiel-und Internetsüchtige und deren Angehörige begonnen. Dieses senatsgeförderte Beratungsangebot ist Teil des Berliner Suchthilfesystems und nimmt eine wichtige gesamtstädtische Aufgabe wahr. Das Café Beispiellos – ebenfalls beim Caritasverband angesiedelt – richtet sich an Menschen mit einer Glücksspielproblematik und deren Angehörige. Beide Projekte befinden sich in zentraler Lage in Berlin am gleichen Standort.
Die bei Lost in Space vorhandenen Spezialkenntnisse zur Thematik Computerspiel- und Internetsucht werden sowohl vom Berliner Senat als auch von Berliner Beratungseinrichtungen sehr geschätzt und nachgefragt. In den Jahren 2014 und 2015 wurden beispielsweise auf Anfrage der Berliner Suchthilfe unter der Schirmherrschaft der Drogenbeauftragten des Landes Berlin entsprechende Fortbildungsveranstaltungen zur Förderung des Wissenstransfers durch das Projekt „Lost in Space“ durchgeführt.Der Senat hält das Beratungsangebot von „Lost in Space“ auch für die Zukunft für sehr relevant, da eher von einer Zunahme medienbezogener Problematiken auszugehen ist.


Zu 5. und 6.:
Das Leistungsspektrum von „Lost in Space“ beinhaltet insbesondere Beratungsgespräche mit Betroffenen bzw. Angehörigen, angeleitete Gesprächsgruppen, Informationsveranstaltungen, Beratung über bzw. Vermittlung in weitere Hilfeangebote, Krisenintervention und freizeitpädagogische Angebote. „Medienarbeit“ ist nicht Kernbestandteil der Arbeit im Projekt. Aufgrund der Inanspruchnahmezahlen der letzten Jahre ist festzustellen, dass der Beratungsbedarf gestiegen ist.
Um vorhandene Ressourcen optimal nutzen zu können, soll noch in 2016 eine Zusammenlegung der Projekte Café Beispiellos und Lost in Space erfolgen. Hintergrund sind wünschenswerte Synergieeffekte, die sich aus der Zusammenlegung ergeben werden, wie z. B. die engere fachliche Zusammenarbeit beider Projekte und die Vereinfachung des Verwaltungsaufwandes für Zuwendungsempfängerinnen und Zuwendungsempfänger und Zuwendungsgeberinnen und Zuwendungsgeber.
Zurzeit verfügt das Projekt über 0,75-1,0 Fachkraftstellen. Da es eine wichtige gesamtstädtische Funktion wahrnimmt, wird eine künftige Erhöhung der Personalkapazität zu prüfen sein.

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