Anfragen
Schriftliche Anfrage zum Thema Schülerinnen, Schüler und Berliner Kulturbetrieb
1. Welche Möglichkeiten haben Berliner Schülerinnen und Schüler im Klassenverband bzw. in Gruppen, verbilligte Eintrittskarten für Kulturveranstaltungen (Oper, Theater, Konzert etc.) zu erwerben?
2. Wie ist ggf. das entsprechende Preisgefüge?
3. Wie erfolgen die Organisation der Bestellung sowie die Verteilung der Eintrittskarten?
4. In welchem Umfang wird von einem solchen Angebot Gebrauch gemacht?
5. Wie wird der finanzielle Ausfall für die Berliner Spielstätten durch das Angebot verbilligter Eintrittskarten ausgeglichen bzw. finanziert?
2. Wie ist ggf. das entsprechende Preisgefüge?
3. Wie erfolgen die Organisation der Bestellung sowie die Verteilung der Eintrittskarten?
4. In welchem Umfang wird von einem solchen Angebot Gebrauch gemacht?
5. Wie wird der finanzielle Ausfall für die Berliner Spielstätten durch das Angebot verbilligter Eintrittskarten ausgeglichen bzw. finanziert?
Abgeordnetenhaus von Berlin -
Zu 1.:
a) Die JugendKulturService gGmbH (JKS) fördert im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Besuch von Berliner Schulklassen oder Schulgruppen in den Berliner Kinder- und Jugendtheatern durch Eintrittspreisermäßigung. Darüber hinaus wird für die Begleitperson pro Schulklasse/Schulgruppe eine Freikarte über den JKS gewährt. Berliner Schulklassen/Schulgruppen erhalten auch kostengünstige Karten zum Besuch von Konzerten der Berliner Orchester. Das „berlinerjugendabo“ ist ein weiteres preisgünstiges Konzertabonnement des JKS, bestehend aus Eintrittskarten für sechs Konzertabende mit Einführungen und Gesprächen für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband bzw. in Gruppen.
b) Die Berliner Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken bieten grundsätzlich jeden Tag (ganztägig) freien Eintritt für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, bis auf folgende Ausnahmen:
Berliner Schülerinnen und Schüler im Klassenverband können grundsätzlich vergünstigte Karten für jede Vorstellung der Berliner Bühnen und Orchester nach Verfügbarkeit erwerben – Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspielproduktionen sind davon teilweise ausgenommen. Vereinzelt werden auch kostenlose Probenbesuche für Schulklassen angeboten.
Zu 2.:
a) Der Eintrittspreis der Berliner Kinder- und Jugendtheater wird durch den JKS um 1,50 Euro pro Person ermäßigt. Mit dieser Ermäßigung liegt der Eintrittspreis zwischen 2,50 Euro und sechs Euro pro Person. Die über den JKS vermittelten Konzertkarten kosten zwischen vier Euro und 12 Euro pro Person. Der JKS erhält von den Orchestern kostengünstige Karten, diese werden an die Schülerinnen und Schüler zum gleichen Preis weitergegeben. Gleiches gilt für das „berlinerjugendabo“, das zu einem Gesamtpreis in Höhe von 36 Euro angeboten wird.
b) Bei den Berliner Bühnen und Orchestern reicht das Preisgefüge von drei Euro – 22 Euro (letzteres beim Friedrichstadt-Palast). Der Durchschnittspreis liegt bei sieben Euro.
Zu 3.:
a) Die Bestellung der Karten erfolgt von den Lehrerinnen und Lehrern direkt bei den Kinder- und Jugendtheatern. Die Schulen erhalten vom JKS Gutscheine für Gruppenbesuche, die sie bei den Kinder- und Jugendtheatern abgeben (ein Gutschein pro Gruppenbesuch). Der JKS erstattet den Kinder- und Jugendtheatern nach Vorlage der Gutscheine die Ermäßigung. Die Konzertkarten können ebenso wie das „berlinerjugendabo“ über den Shop des JKS bestellt werden.
b) In den Berliner Museen, Gedenkstätten und Biblio-theken werden die Karten vor Ort ausgestellt. In den Berliner Bühnen und Orchestern werden die Karten in der Regel durch die zuständige Lehrkraft beim Karten-/Besucherservice erworben und an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Teilweise geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit der Theaterpädagogik oder Education-Abteilung. Die Bestellerin/der Besteller muss in der Regel mit einem Schreiben der Schule den Nachweis erbringen, dass es sich um einen Besuch im Klassenverband handelt. Oftmals können Schulklassen neben dem Vorstellungsbesuch am umfangreichen Vor- und Nachbereitungsprogramm der Einrichtungen teilnehmen.
Zu 4.:
a) Mit der Ermäßigung des JKS haben im Jahr 2015 insgesamt 181.087 Schülerinnen und Schüler im Klassen- oder Gruppenverband ein Kinder- und Jugendtheater besucht. Ferner wurden über den JKS 8.471 Freikarten für Begleiterinnen und Begleiter finanziert. 2015 wurden insgesamt 319 Konzertkarten an Schülerinnen und Schüler von Schulgruppen/Schulklassen vermittelt. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 72 Abonnements an Schülerinnen und Schüler von Schulgruppen/Schulklassen vermittelt.
b) Die Berliner Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken werden auch von Schülerinnen und Schülern sehr gut besucht. Gleiches gilt für die Berliner Bühnen. Die Berliner Bühnen und Orchester stellten im letzten Jahr zwischen 750 Karten bei kleineren Einrichtungen und 42.908 Karten bei großen Häusern für Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche zur Verfügung. Angaben bezüglich der Anzahl der Schülergruppen liegen nicht vor.
Zu 5.:
a) Ein finanzieller Ausfall für die Berliner Spielstätten besteht nicht. Der JKS erhält durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Zuwendung für das schulische und außerschulische Ermäßigungsverfahren in Höhe von 200.000 Euro. Im Haushaltsjahr 2015 erhielt der JKS 100.000 Euro für das Ermäßigungsverfahren. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die Zuwendungen um weitere 100.000 Euro im Doppelhaushalt 2016/17 erhöht.
b) Die kostenfreien bzw. ermäßigten Eintrittskarten sind in den Kultureinrichtungen durch die Mischkalkulation schon im Preisgefüge berücksichtigt. Ein gesonderter finanzieller Ausgleich erfolgt deshalb nicht. Für besondere Veranstaltungen werden im Einzelfall finanzielle Ausgleiche auch von Stiftungen oder Sponsoren übernommen.
Zu 1.:
a) Die JugendKulturService gGmbH (JKS) fördert im Auftrag der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft den Besuch von Berliner Schulklassen oder Schulgruppen in den Berliner Kinder- und Jugendtheatern durch Eintrittspreisermäßigung. Darüber hinaus wird für die Begleitperson pro Schulklasse/Schulgruppe eine Freikarte über den JKS gewährt. Berliner Schulklassen/Schulgruppen erhalten auch kostengünstige Karten zum Besuch von Konzerten der Berliner Orchester. Das „berlinerjugendabo“ ist ein weiteres preisgünstiges Konzertabonnement des JKS, bestehend aus Eintrittskarten für sechs Konzertabende mit Einführungen und Gesprächen für Schülerinnen und Schüler im Klassenverband bzw. in Gruppen.
b) Die Berliner Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken bieten grundsätzlich jeden Tag (ganztägig) freien Eintritt für Schülerinnen und Schüler bis 18 Jahre, bis auf folgende Ausnahmen:
- Stiftung Deutsches Technikmuseum, welche erst ab 15 Uhr freien Eintritt für Schüler/innen bis 18 Jahre gewährt. Vor 15 Uhr zahlen Schüler/innen einen ermäßigten Eintritt von vier Euro und Gruppen dieses Personenkreises ab 10 Personen zwei Euro pro Person.
- Das Schwule Museum, welches freien Eintritt nur bis 16 Jahre gewährt.
Berliner Schülerinnen und Schüler im Klassenverband können grundsätzlich vergünstigte Karten für jede Vorstellung der Berliner Bühnen und Orchester nach Verfügbarkeit erwerben – Premieren, Sonderveranstaltungen und Gastspielproduktionen sind davon teilweise ausgenommen. Vereinzelt werden auch kostenlose Probenbesuche für Schulklassen angeboten.
Zu 2.:
a) Der Eintrittspreis der Berliner Kinder- und Jugendtheater wird durch den JKS um 1,50 Euro pro Person ermäßigt. Mit dieser Ermäßigung liegt der Eintrittspreis zwischen 2,50 Euro und sechs Euro pro Person. Die über den JKS vermittelten Konzertkarten kosten zwischen vier Euro und 12 Euro pro Person. Der JKS erhält von den Orchestern kostengünstige Karten, diese werden an die Schülerinnen und Schüler zum gleichen Preis weitergegeben. Gleiches gilt für das „berlinerjugendabo“, das zu einem Gesamtpreis in Höhe von 36 Euro angeboten wird.
b) Bei den Berliner Bühnen und Orchestern reicht das Preisgefüge von drei Euro – 22 Euro (letzteres beim Friedrichstadt-Palast). Der Durchschnittspreis liegt bei sieben Euro.
Zu 3.:
a) Die Bestellung der Karten erfolgt von den Lehrerinnen und Lehrern direkt bei den Kinder- und Jugendtheatern. Die Schulen erhalten vom JKS Gutscheine für Gruppenbesuche, die sie bei den Kinder- und Jugendtheatern abgeben (ein Gutschein pro Gruppenbesuch). Der JKS erstattet den Kinder- und Jugendtheatern nach Vorlage der Gutscheine die Ermäßigung. Die Konzertkarten können ebenso wie das „berlinerjugendabo“ über den Shop des JKS bestellt werden.
b) In den Berliner Museen, Gedenkstätten und Biblio-theken werden die Karten vor Ort ausgestellt. In den Berliner Bühnen und Orchestern werden die Karten in der Regel durch die zuständige Lehrkraft beim Karten-/Besucherservice erworben und an die Schülerinnen und Schüler verteilt. Teilweise geschieht dies in enger Zusammenarbeit mit der Theaterpädagogik oder Education-Abteilung. Die Bestellerin/der Besteller muss in der Regel mit einem Schreiben der Schule den Nachweis erbringen, dass es sich um einen Besuch im Klassenverband handelt. Oftmals können Schulklassen neben dem Vorstellungsbesuch am umfangreichen Vor- und Nachbereitungsprogramm der Einrichtungen teilnehmen.
Zu 4.:
a) Mit der Ermäßigung des JKS haben im Jahr 2015 insgesamt 181.087 Schülerinnen und Schüler im Klassen- oder Gruppenverband ein Kinder- und Jugendtheater besucht. Ferner wurden über den JKS 8.471 Freikarten für Begleiterinnen und Begleiter finanziert. 2015 wurden insgesamt 319 Konzertkarten an Schülerinnen und Schüler von Schulgruppen/Schulklassen vermittelt. Im gleichen Zeitraum wurden insgesamt 72 Abonnements an Schülerinnen und Schüler von Schulgruppen/Schulklassen vermittelt.
b) Die Berliner Museen, Gedenkstätten und Bibliotheken werden auch von Schülerinnen und Schülern sehr gut besucht. Gleiches gilt für die Berliner Bühnen. Die Berliner Bühnen und Orchester stellten im letzten Jahr zwischen 750 Karten bei kleineren Einrichtungen und 42.908 Karten bei großen Häusern für Kinder, Schülerinnen und Schüler sowie Jugendliche zur Verfügung. Angaben bezüglich der Anzahl der Schülergruppen liegen nicht vor.
Zu 5.:
a) Ein finanzieller Ausfall für die Berliner Spielstätten besteht nicht. Der JKS erhält durch die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft eine Zuwendung für das schulische und außerschulische Ermäßigungsverfahren in Höhe von 200.000 Euro. Im Haushaltsjahr 2015 erhielt der JKS 100.000 Euro für das Ermäßigungsverfahren. Aufgrund der hohen Nachfrage wurden die Zuwendungen um weitere 100.000 Euro im Doppelhaushalt 2016/17 erhöht.
b) Die kostenfreien bzw. ermäßigten Eintrittskarten sind in den Kultureinrichtungen durch die Mischkalkulation schon im Preisgefüge berücksichtigt. Ein gesonderter finanzieller Ausgleich erfolgt deshalb nicht. Für besondere Veranstaltungen werden im Einzelfall finanzielle Ausgleiche auch von Stiftungen oder Sponsoren übernommen.
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