Am 1. Dezember 2016 beschloss der Bundestag in zweiter und dritter Lesung das neue Bundesteilhabegesetz. Dabei stimmten die CDU/CSU und die SPD für das Gesetz, die Linkspartei stimmte dagegen, die Grünen enthielten sich der Stimme. Unter den zustimmenden Abgeordneten war auch der Charlottenburg-Wilmersdorfer CDU-Abgeordnete Klaus-Dieter Gröhler.
Inhalt dieses Gesetzes ist die Ermöglichung der gesellschaftlichen Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderung. Dabei wird grundlegend die Trennung der Leistungen zum Lebensunterhalt aus dem Fürsorgesystem der Sozialhilfe von Eingliederungshilfen für Menschen mit Behinderung durchgesetzt. Die Eingliederungshilfen werden zugleich ins Sozialgesetzbuch Neun (SGB IX) eingegliedert. Das Ganze kommt einem von allen für notwendig und gerecht erachteten Systemwechsel gleich.
Zukünftig soll in mehreren Schritten die Eingliederungshilfe wegen schwerer Behinderungen vom Arbeitseinkommen und vom eigenen Vermögen unabhängig erfolgen. Dazu wird als ein erster Schritt eine Vermögensfreigrenze von 20.000 €, ab dem Jahr 2020 von 50.000 € und für ein jährliches Einkommen von 30.000€ eingeführt.
Ebenfalls wurde ab 2020 die Befreiung eines Ehe- bzw. Lebenspartners eines Menschen mit Behinderung von der Finanzierungspflicht beschlossen und damit auch Eheschließungen und eingetragene Partnerschaften zwischen Menschen mit und ohne Behinderung erheblich erleichtert
Auch werden die Entgelte in Werkstätten für Menschen mit Behinderung erhöht und Arbeitgebern für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung ein unbefristeter Lohnkostenzuschuss von bis zu 75% gewährt.
Von den ca. 7,5 Millionen anerkannten Schwerbehinderten in der Bundesrepublik haben derzeit ca. 700. 000 Anspruch auf Eingliederungshilfe.
Karl Schiewerling, Vorsitzender der Arbeitsgruppe „Arbeit und Soziales“ der CDU-Bundestagsfraktion und zugleich Mitglied im Bundesvorstand der CDU-Sozialausschüsse (CDA), kommentierte, man habe mit dieser Reform den „richtigen Weg“ eingeschlagen, der nun zukünftig noch weiter ausgestaltet werden müsse.