Bundestagswahl 2017
23.08.2017, 12:00 Uhr
 
Pflegereform dank CDU/CSU-Bundestagsfraktion

Am 22. April 2017 titelte die „Berliner Morgenpost“ einen Artikel mit „80.000 Menschen profitieren von Pflegereform“ und gibt darin die Einschätzung des „Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung“ (MDK) wieder, dass diese Zahl bis zum Jahresende auf 200.000 Menschen anwachsen wird, die bisher noch keinen Anspruch auf Pflegeleistungen hatten.

Was ist der Hintergrund dieser Meldung?  Bereits am 13. November 2015 hatte der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der Regierungskoalition von CDU/CSU und SPD das „Pflegestärkungsgesetz 2“ beschlossen. Dies natürlich auch mit der Stimme des CDU-Abgeordneten für Charlottenburg-Wilmersdorf, Klaus-Dieter Gröhler.

Eine der wichtigsten Neuerungen ist die seit dem Januar diesen Jahres praktizierte Ermittlung des Pflegebedarfs, eingeteilt in fünf Pflegegrade statt bisher in drei Pflegestufen.

Grundlegend dafür ist die einschneidende Veränderung des Pflegebegriffs: Statt der Ermittlung des notwendigen zeitlichen Pflegeaufwandes steht nunmehr die Ermittlung des Grades der Selbstständigkeit im Zentrum der Begutachtung.

Dabei spielen die Bereiche Mobilität, geistige und kommunikative Fähigkeiten, Verhalten, Selbstversorgung, der Umgang mit den eigenen Erkrankungen ebenso eine zentrale Rolle wie soziale Kontakte.

Besonders wichtig ist bei der Gesetzgebung auch die Besserstellung von pflegenden Angehörigen, im Besonderen, wenn es um die Möglichkeit geht, „Urlaub“ von der Pflegearbeit nehmen zu können. Auch die Einbeziehung von Demenz-Erkrankten in das komplette Leistungspaket der Pflegefallversicherung ist ein Meilenstein dieser Reformgesetzgebung, der bereits 2016 in Kraft trat. Dies war für einen seit Jahren sich für „Demenzfreundlichkeit“ einsetzenden Bezirk wie Charlottenburg-Wilmersdorf besonders wichtig.

Mit dieser Gesetzgebung haben die Regierungsfraktionen im Bundestag gezeigt, dass ihnen das Wohl der zu Pflegenden ebenso wie das Wohl der diese Pflegeleistung mehrheitlich erbringenden Angehörigen von grundlegender Bedeutung ist.

Staatssekretär Karl-Josef Laumann, Pflegebevollmächtigter der Bundesregierung und zugleich Bundesvorsitzender der CDU-Sozialausschüsse (CDA) kommentierte: „Mit dem neuen Pflegebedürftigkeitsgesetz gehören Minutenpflege und Defizitorientierung bald der Vergangenheit an. Stattdessen wird es eine Begutachtung geben, die ganz individuell beim einzelnen Menschen schaut, wie selbstständig er seinen Alltag noch gestalten kann.“

Fachkundige Informationen zu diesem gesamten Fragenkomplex können Sie bei den großen Sozialverbänden wie dem SoVD (Sozialverband Deutschland) und dem VdK sowie bei den Pflegestützpunkten in den Bezirken mit ihrer Beratung „rund ums Alter“ erhalten.

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