Frau Präsidentin! Meine Damen! Meine Herren! Beide Anträge aus dem Oktober und November 2012, das ist hier eben schon angesprochen worden, sind vielfältig diskutiert worden, zuletzt im Fach- und im Hauptausschuss, und auch abgestimmt worden. Die Zeit ist ein Stück über diese Anträge hinweggegangen, denn vieles, was hier drinsteht, was hier gefordert wird, ist längst von der Verwaltung auf den Weg gebracht worden bzw. befindet sich in der Mache.
Der Antrag 17/0680 der Fraktion Die Linke greift das geschützte Marktsegment entsprechend dem Kooperationsvertrag zwischen den sechs landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften, dem LAGeSo und den Bezirken auf und verweist in diesem Zusammenhang auf den Ko-operationsvertrag Wohnen für Flüchtlinge. Ich muss an dieser Stelle wieder feststellen, was hier schon oft gesagt worden ist, was auch Frau Radziwill unterstrichen hat, 55 Prozent der Berechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz leben in Wohnungen, 350 Personen sind im ersten Teil des Jahres hinzugekommen. Ich glaube, das muss immer wieder als Leistung, die das LAGeSo und seine Mitarbeiter erbringt, anerkannt werden.
Natürlich wären wir froh, wenn wir hier ein Mehr an Wohnungen zur Verfügung hätten. Aber Sie wissen alle, und das muss doch der Ehrlichkeit halber gesagt werden, dass gerade kleine und im Preis angemessene Wohnungen kaum frei sind. Die vermehren sich auch nicht kurzfristig.
Insofern, dass sie auch verschiedene Nachfragergruppen haben, die sozial begründet und berechtigt Ansprüche geltend machen, muss deutlich gemacht werden, dass hier natürlich eine Konkurrenzsituation entstanden ist. Dieser Engpass wird auch noch länger bei uns bleiben und sich bestenfalls schrittweise abbauen lassen.
Sie können noch so laut schreien, ein Konzept im Abbau haben Sie an dieser Stelle nämlich nicht.
Die CDU und der Senat stehen für die Einforderung des sozialen Engagements der Wohnungsbaugesellschaften, für eine zügige Neuvergabe bei freiwerdenden Wohnungen an die Berechtigten, in enger Abstimmung mit dem LAGeSo und den Bezirken und an die regelmäßige und zeitliche kontrollierte Betrachtung dieses Prozesses. Aber das sind alles Dinge, die bestehen bereits.
Wo wir nicht mitziehen können ist, wenn Sie glauben, dass mit Sanktionen Zwang auf die landeseigenen Wohnungsbaugesellschaften ausgeübt werden kann. Das halten wir weder rechtlich für möglich noch für durchsetz-bar. Außerdem wird auch durch diesen Druck kein einziger Wohnraum mehr zur Verfügung stehen und damit jemandem übertragen werden können. – Somit ist mein Fazit für diese beiden Anträge, dass ich Sie bitte, sie abzulehnen. – Danke!