Anfragen
04.03.2014, 11:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Aktuelle Situation und berufliche Zukunft der Ausbildungsabsolventen 2014 im öffentlichen

1. Wie viele Auszubildende werden voraussichtlich, gegliedert nach den verschiedenen Ausbildungsberufen, im öffentlichen Dienst des Landes Berlin in der Hauptverwaltung und in den Bezirken im Jahre 2014 ihren Abschluss machen?

2. Kann der Senat zusagen, dass alle erfolgreichen Absolventen dauerhaft in der Berliner Verwaltung einen Arbeitsplatz finden werden?

3. Wenn nicht, welches sind die Haupthindernisse, um dieses Ziel zu erreichen?

4. Sieht der Senat bei den Bezirken besondere Übernahmeschwierigkeiten und wie kann ggf. diesen Hindernissen im Sinne der Verwaltungsverjüngung und der generationsübergreifenden Erfahrungsübermittlung entgegengesteuert werden?

Abgeordnetenhaus von Berlin -

Zu 1. und 2.:
Eine zentrale Zuständigkeit für Ausbildung im Land Berlin gibt es nicht. Ausbildungsdienststellen sind grundsätzlich die Bezirksämter von Berlin, eine zentrale Zuständigkeit besteht lediglich bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport für die Ausbildung der Verwaltungsfachberufe in der Hauptverwaltung. Die Bezirke sind auch hierfür dezentral zuständig.

Da das Land Berlin in sehr zahlreichen Berufen ausbildet und zudem zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend einzuschätzen ist, wie viele Auszubildende im Sommer tatsächlich zur Prüfung zugelassen werden bzw. diese bestehen, ist es sinnvoll, sich an den Absolventenzahlen der Vorjahre zu orientieren.

Im Jahr 2012 haben insgesamt 418 tarifliche Auszubildende des unmittelbaren Landesdienstes ihre Ausbildung erfolgreich beendet, im Jahr 2013 insgesamt 443. Von einer vergleichbaren Größenordnung (400-500) kann somit auch für das Jahr 2014 ausgegangen werden.

Dabei handelte es sich um Absolventinnen und Absolventen folgender Berufe:

·         Verwaltungsfachangestellte/Fachangestellte für Bürokommunikation

·         Kaufleute für Bürokommunikation

·         Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste

·         Justizfachangestellte

·         Gärtnerinnen/Gärtner

·         Vermessungstechnikerinnen/Vermessungstechniker

·         Ärztin/Arzt, Tierarzthelferinnen/Tierarzthelfer

·         Medizinische Fachangestellte

In der Winterprüfung 2013/2014 haben 58 auszubildende Verwaltungsfachangestellte und 2 auszubildende Fachangestellte für Bürokommunikation ihre Abschlussprüfung erfolgreich absolviert. Zudem liegen der zuständigen Stelle für die Sommerabschlussprüfung 2014 Anmeldungen für 101 Auszubildende Verwaltungsfachangestellte und 12 auszubildende Fachangestellte für Bürokommunikation vor.

Über die Übernahme von Auszubildenden hat der Senat mit der Hauptausschussvorlage vom 4. April 2013 (rote Nr. 0773) sowie mit der vom Senat in seiner Sitzung am 4. März 2014 beschlossenen Vorlage (rote Nr. 1434) detailliert berichtet.

Insgesamt haben in beiden Jahren rund 80 v.H. der Absolventen einen (zunächst) befristeten oder sogleich einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten. Dabei besteht für die zunächst befristeten Verträge die Option, dass diese – bei Vorliegen der persönlichen und der personal-wirtschaftlichen Voraussetzungen – nach einem Jahr entfristet werden.

Dies entspricht auch den tariflichen Vorgaben, die zur Übernahme von Auszubildenden regeln:

 „§ 19 TVA-L BBiG erhält folgende Fassung:

"Auszubildende werden nach erfolgreich bestandener Abschlussprüfung bei dienstlichem bzw. betrieblichem Bedarf im unmittelbaren Anschluss an das Ausbildungsverhältnis für die Dauer von zwölf Monaten in ein Arbeitsverhältnis übernommen, sofern nicht im Einzelfall personenbedingte, verhaltensbedingte, betriebsbedingte oder gesetzliche Gründe entgegenstehen. Im Anschluss daran werden diese Beschäftigten bei entsprechender Bewährung in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Der dienstliche bzw. betriebliche Bedarf muss zum Zeitpunkt der Beendigung der Ausbildung nach Satz 1 vorliegen und setzt zudem eine freie und besetzbare Stelle bzw. einen freien und zu besetzenden Arbeitsplatz voraus, die/der eine ausbildungsadäquate Beschäftigung auf Dauer ermöglicht. Bei einer Auswahlentscheidung sind die Ergebnisse der Abschlussprüfung und die persönliche Eignung zu berücksichtigen. Bestehende Mitbestimmungsrechte bleiben unberührt."

 Die Entscheidung über die Einstellung von Auszubildenden auf geeigneten freien Stellen liegt in der jeweiligen dezentralen Verantwortung der Dienststellen.

Unabhängig davon gibt es verschiedene inhaltliche Gründe, aus denen in den vergangenen Jahren ein Teil der Auszubildenden nicht in ein Beschäftigungsverhältnis übernommen wurde. Nicht alle Auszubildenden erfüllen zwangsläufig die notwendige persönliche Eignung für eine anschließende Beschäftigung. Darüber hinaus hatten nach Auskunft einiger Dienststellen ehemalige Auszubildende zum Teil auch andere Beschäftigungsangebote angenommen. Zudem kommt eine dauerhafte Beschäftigung grundsätzlich nur in Betracht, wenn ausbildungs-adäquate freie Stellen zur Verfügung stehen.

Zu 3:
Es darf nicht verkannt werden, dass das Land Berlin – zumindest bisher – grundsätzlich über den eigenen Personalbedarf hinaus ausgebildet hat, da der Ausbildung an sich nicht nur ein hoher beschäftigungs- sondern auch ein gesellschaftspolitischer Wert beizumessen ist. Eine zwingende Orientierung am Nachbesetzungsbedarf hätte daher in den Vorjahren zu einer nicht gewünschten Reduzierung des Angebotes führen müssen. Derzeit ist allerdings angesichts der in den kommenden Jahren steigenden Ausscheidenszahlen damit zu rechnen, dass sich auch die Zahl der dauerhaften Übernahmen von Auszubildenden weiter erhöhen wird.

Es wird nochmals betont, dass sowohl dem Angebot von Ausbildungsplätzen als auch der Übernahme von Auszubildenden große Bedeutung beigemessen wird. Der Senat legt daher Wert darauf, dass die Auszubildenden nach erfolgreicher Prüfung ggf. auch befristete Angebote erhalten. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass die befristete Übernahme von Auszubildenden ohne Anrechnung auf die Zielzahl erfolgen kann. Der Senat verfolgt das Ziel, das ohnehin schon sehr hohe Ausbildungsplatzangebot auf einem weiterhin hohen Level zu halten und auszubauen.

Zu 4:
Der Senat sieht bei den Bezirken keine besonderen Übernahmeschwierigkeiten. Mit allen Bezirken bestehen Vereinbarungen zum noch notwendigen Personalabbau. In diesem Rahmen sind die Bezirke frei in ihrem personalwirtschaftlichen Handeln und entscheiden eigen-ständig über die Übernahme ihrer Auszubildenden.

Bezogen auf die „generationsübergreifende Erfahrungsübermittlung“ wird darauf hingewiesen, dass erstmals für das Haushaltsjahr 2015 Mittel in Höhe von 10 Mio. Euro zentral im Kapitel 2940 veranschlagt sind, aus denen Maßnahmen des Wissenstransfers finanziert wer-den sollen. Ein wesentlicher Teil dieser Mittel soll für die Möglichkeit temporärer Stellendoppelbesetzungen aufgewendet werden, die einen geregelten Aufgabenübergang ermöglichen. Hierzu sowie zu weiteren Maßnahmen des Wissenstransfers erarbeitet eine Arbeitsgruppe, bestehend aus den Senatsverwaltungen für Finanzen und Inneres und Sport sowie der Senatskanzlei, gerade einheitliche Kriterien. Dem Hauptausschuss wird darüber erstmals zum 30.06.2014 berichtet werden.

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