Anfragen
04.03.2014, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Motivation junger Menschen mit Behinderung für eine Ausbildung im Berliner Öffentlichen

1. Auf welche Weise motivieren die Senatsverwaltungen und die Bezirksverwaltungen junge Menschen mit Behinderung, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst der Stadt aufzunehmen?

2. Wie viele schwerbehinderte Auszubildende sind derzeit auf Landesebene und Bezirksebene in der Ausbildung (möglichst gegliedert nach dem Berufsziel und dem Ausbildungsjahr)?

3. Wie sieht bei einer solchen Ausbildung die Zusammenarbeit mit dem LaGeSo aus?

4. Welche Erfahrungen wurden bisher bei der Ausbildung von schwerbehinderten Jugendlichen gemacht, welche Schwierigkeiten mussten dabei bewältigt werden?

5. Wie viele schwerbehinderte Jugendliche haben in den letzten Jahren im öffentlichen Dienst der Stadt ihre Ausbildung erfolgreich absolviert und konnten diese in ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis übernommen werden?

 

Abgeordnetenhaus von Berlin -

Zu 1.:
Im Berliner Landesdienst bieten etwa 40 Ausbildungsbehörden (einschließlich der zwölf Bezirksämter) rund 80 Ausbildungsberufe an. Aktivitäten zur Motivation von Menschen mit Behinderung, eine Ausbildung im öffentlichen Dienst Berlins aufzunehmen, erfolgen in dezentraler Verantwortung der jeweiligen Ausbildungsbehörde unter Berücksichtigung der spezifischen Anforderungen des jeweiligen Ausbildungsberufes. Die Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Ausbildungsbehörde für Verwaltungsfachangestellte für den Bereich der Hauptverwaltung motiviert u.a. durch die Aufnahme des folgenden - mit der örtlichen Schwerbehindertenvertretung abgestimmten - Zusatzes in den Ausschreibungstext: „Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber werden bei gleicher Eignung besonders berücksichtigt.“ Darüber hinaus werden auf Ausbildungs- und Bewerbungsmessen, auf denen die Senatsverwaltung für Inneres und Sport vertreten ist, Menschen mit Behinderung ausdrücklich ermuntert sich zu bewerben.
 

Zu 2.:
Im Hinblick auf die statistischen Angaben zur Zahl der schwerbehinderten Auszubildenden auf Landes- und Bezirksebene wird auf die alle zwei Jahre erstellten Berichte nach § 11 Abs. 3 Landesgleichberechtigungsgesetz - zuletzt in 2013 für die Berichtsjahre 2010 sowie 2011 (vgl. Abgeordnetenhaus Berlin Drucksache 17/0822) - der Senatsverwaltung für Inneres und Sport an das Abgeordnetenhaus über die Erfüllung der Beschäftigungsquote schwerbehinderter Menschen in der Berliner Verwaltung verwiesen. Von den derzeit bei der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Ausbildungsbehörde für Verwaltungsfachangestellte und – bis zum Ausbil-dungsjahr 2013 – Kaufleute für Bürokommunikation beschäftigten 195 Auszubildenden sind 11 schwerbehinderte Auszubildende. Das ergibt für diese Personengruppe eine Beschäftigtenquote von 5,64 %.
 

Zu 3.:
Landesweite Erkenntnisse liegen nicht vor. Soweit erforderlich bezieht die Senatsverwaltung für Inneres und Sport in Wahrnehmung ihrer Verantwortung als Ausbildungsbehörde das Landesamt für Gesundheit und Soziales in enger Abstimmung mit der Schwerbehindertenvertretung in die Betreuung der Auszubildenden ein. Dies gilt etwa für die Prüfung, ob und ggf. welcher Grad der Schwerbehinderung vorliegt.


Zu 4.:
Der Senat differenziert nicht danach, ob schwerbehinderte Auszubildende „Jugendliche“ sind. Landesweite Erkenntnisse liegen nicht vor. Die Erfahrungen der Senatsverwaltung für Inneres und Sport als Ausbildungsbehörde sind im Hinblick auf die Durchführung der Ausbildung im Wesentlichen positiv. Mit den erforderlichen Hilfsmitteln sind die schwerbehinderten Auszubildenden in der Lage, sich die berufspraktischen und die fachtheoretischen Ausbildungsinhalte in den Lernorten Verwaltung und Berufsschule anzueignen.

Zu 5.:
Landesweite Erkenntnisse liegen nicht vor. Die von der Senatsverwaltung für Inneres und Sport erfolgreich ausgebildeten schwerbehinderten Menschen haben alle das Angebot für eine zunächst befristete Weiterbeschäftigung erhalten. Da die unbefristete Weiterbeschäftigung in eigener Verantwortung durch die jeweilige Einstellungsbehörde erfolgt, liegen keine entsprechenden Daten für das Land Berlin vor.


 

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