Anfragen
19.09.2014, 13:00 Uhr | Abgeordentenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Markthallen – barrierefrei zugänglich und mit Behindertentoiletten und Wickelmöglichkeiten
1. Gibt es Ausnahmen beim barrierefreien Zugang zu den Berliner Traditionsmarkthallen ((beispielsweise Marheineke-Halle (Friedrichshain-Kreuzberg), Arminius-Halle (Mitte)) und wie ist dieser Tatbestand - wenn vorhanden - zu begründen?

2. Weisen die Berliner Traditionsmarkthallen durchweg Behindertentoiletten und Wickelmöglichkeiten für Babys auf, wenn nein, warum sind diese noch nicht vorhanden?

3. Ist der Berliner Senat mit dem aktuellen Zustand bezüglich der angesprochenen Markthallen unter dem ausdrücklich eingeführten Inklusionsgebot zufrieden?
Abgeordentenhaus von Berlin -

Zu 1. und 2.:
Grundsätzlich zählen Markthallen zu öffentlich zugänglichen Einrichtungen und unterliegen somit den Anforderungen der Bauordnung Berlin (BauOBln) besonders dem § 51. Danach ist bei wesentlichen baulichen Änderungen bzw. Nutzungsänderungen Barrierefreiheit herzustellen. Ebenso ist gemäß Ausführungsvorschriften Liste Technischer Baubestimmungen (AV LTB) die DIN 18040-1anzuwenden. Bauherren und Architekten tragen die Verantwortung zur Umsetzung dessen.

Die bekannten Traditionshallen sind privat betriebene öffentlich zugängliche Einrichtungen. Sowohl für die Arminiushalle als auch für die Marheinekehalle gilt bei wesentlichen baulichen Änderungen § 51 der BauOBln sowie die DIN 18040-1. Da es sich in beiden Fällen um Denkmale handelt, sind entsprechende Einzelfallentscheidungen zu treffen.

Nach Auskunft des Landesdenkmalamtes gibt es keine durch Denkmalrecht zu begründenden Ausnahmen beim barrierefreien Zugang zu den Berliner Traditionsmarkthallen.

Zu den aufgezählten Hallen lässt sich Folgendes berichten:

Die Arminius-Markthalle ist barrierefrei (stufenlos) zugänglich. Behindertentoiletten sind nicht vorhanden, da die Toiletten nur über Stufen zu erreichen sind. Die Damentoilette ist mit einem Wickeltisch für Babys ausgestattet.

Die Sanierung und der Umbau der bestehenden Markthalle, Marheinekeplatz 15, wurde mit dem Maßnahmentitel: Verlegung der Eingänge, Verglasung der Südfassade und Umstrukturierung der Stände bauaufsichtlich genehmigt. Bei der Sanierung und Umgestaltung der bestehenden Marheineke Markthalle haben die Belange der Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern Berücksichtigung gefunden. Durch den Einbau eines Aufzugs ist die barrierefrei Erschließung auch für die Empore gewährleistet. Durch den zusätzlichen Einbau einer barrierefreien WC-Anlage im Erdgeschoss konnten die öffentlichen Toiletten im Kellergeschoss baulich nachgewiesen werden. Die ebenerdigen Eingänge, die eine zusätzliche Beschilderung erhalten haben und mit einer automatischen Türanlage ausgestattet sind, sind für Menschen mit Behinderung, alte Menschen und Personen mit Kleinkindern uneingeschränkt nutzbar hergestellt.

Die Umsetzung von Barrierefreiheit erfolgt in Berlin zurzeit nur anlassbezogen (wesentliche bauliche Änderung), d.h. es gibt kein allgemeines Programm zur Beseitigung von bestehenden Defiziten.

Zu 3.:
Angesichts der dargestellten Sachlage ist der Zustand der angesprochenen Markthallen nicht zu beanstanden.
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