Anfragen
25.03.2015, 12:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Schriftliche Anfrage zum Thema Opferfonds für misshandelte schwerbehinderte Heimkinder
1. Stimmen Informationen, dass sich der Bund, die Evangelische und die Katholische Kirche sowie das Land Bayern für die Einrichtung eines Opferfonds für misshandelte schwerbehinderte Heimkinder einsetzen?

2. Warum ist ggf. Berlin dieser Initiative nicht beigetreten?

3. Welche alternativen Entschädigungsmöglichkeiten sieht der Senat in diesem Zusammenhang?
Abgeordnetenhaus von Berlin -

Zu 1.:
Die Mehrheit der Arbeits-und Sozialministerinnen und -Minister haben den Beschluss der 90. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) zur Feststellung, dass auch Kinder und Jugendliche in Heimen der Behindertenhilfe und Psychiatrie Leid und Unrecht erfahren haben, auch im Beschluss der 91. Arbeits- und Sozialministerkonferenz bekräftigt. Aufgrund der Erfahrungen mit den bestehenden Heimkinderfonds haben sie jedoch Zweifel, dass der Weg einer Fondslösung geeignet ist, das erfahrene Leid und Unrecht auszugleichen. Die länderoffene Arbeitsgruppe und der Bund wurden deshalb gebeten, Vorschläge zu unterbreiten, wie das erlittene Unrecht und Leid mithilfe von Anpassungen der Regelsysteme anerkannt werden kann. Allerdings sind die Länder auch der Auffassung, dass dieses Unrecht einer gründlichen Aufarbeitung bedarf, insbesondere hinsichtlich der Datenlage, der Glaubhaftmachung bzw. dem Nachweisverfahren von kausalen Folgeschäden sowie der unterschiedlichen Rolle der Kirchen in Ost und West. Aus diesen Gründen hat die Mehrheit der Arbeits-und Sozialministerinnen und -Minister der Länder Zweifel geäußert, dass die vom Bund vorgeschlagene Fondslösung geeignet ist.

Zu 2.:
Berlin hat mit der Mehrheit der Arbeits-und Sozialministerinnen und -Minister den oben zitierten Beschluss auf der 90. und 91. ASMK gefasst. Insofern ist Berlin auch weiterhin bestrebt, eine dem Fonds I vergleichbare Lösung zum Ausgleich erlittenen Leids und Unrechts zu erreichen.
 
Zu 3.:
In der bisherigen ergebnisoffenen Diskussion sollen Öffnungsmöglichkeiten der Regelsysteme als geeignete und nachhaltige Ausgleiche für erlittenes Leid und Unrecht geprüft werden, wie z. B. das Soziale Entschädigungsrecht, die Rentensysteme oder das Opferentschädigungsgesetz. Dem Senat liegen noch keine Erkenntnisse aus der länderoffenen Arbeitsgruppe vor, die eine abschließende Bewertung der Geeignetheit der Öffnung der Regelsysteme für Entschädigungsleistungen zulassen.
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