Anfragen
08.03.2013, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Anfrage zum Thema Gefahren durch Erhöhung des Grundwasserspiegels in Charlottenburg-Nord
Frage 1: Geht der Senat davon aus, dass die festgestellte Erhöhung des Grundwasserspiegels in Teilen des Berliner Stadtgebiets auch für den Bereich der Kleingartenkolonien in Charlottenburg-Nord, nördlich der Spree und des Verbindungskanals zum Westhafen, nachprüfbar zutrifft?

Frage 2: Welche Folgen sieht der Senat ggf. für die Nutzungsqualität der sich dort befindlichen Kleingartenparzellen?

Frage 3: In welcher Weise ist der Senat bezüglich dieser Problematik im Gespräch mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und mit den betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern?

Frage 4: Welche Möglichkeiten sieht der Senat, dem bisherigen bzw. weiteren Ansteigen des Grundwasserspiegels in diesem Stadtbereich entgegenzuwirken?
Abgeordnetenhaus von Berlin - Antwort zu 1:
Ja, auch in Teilen von Charlottenburg-Nord ist der Grundwasserstand in den letzten zwei Dekaden wieder angestiegen.

Antwort zu Frage 2:
Die Nutzungsqualität der dort befindlichen Kleingartenparzellen kann durch die geringer gewordenen Grundwasserflurabstände ggf. eingeschränkt sein.

Antwort zu Frage 3:
Es findet zu der Problematik am 22.3.2013 eine Informationsveranstaltung mit dem Bezirk Charlottenburg-Wilmersdorf und mit den betroffenen Kleingärtnerinnen und Kleingärtnern statt, auf der über die Entwicklung der Grundwasserstände in Berlin auch im Hinblick auf die Bevölkerungs- und Klimaentwicklung berichtet wird.

Antwort zu Frage 4:
Nach der einschlägigen Rechtsprechung besteht unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten ein Rechtsanspruch von Grundstückseigentümerinnen oder Grundstückseigentümern auf grundwassersenkende Maßnahmen, denn öffentliche, industrielle und andere private Grundwasserförderungen bedürfen nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG § 8) einer wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung. Diese Zulassung beinhaltet eine jederzeit widerrufliche Befugnis zur Förderung, aber keine Verpflichtung zur dauerhaften Weiterförderung.
Im Übrigen sind die Entscheidungen des Abgeordnetenhauses zu den Ergebnissen des Runden Tisches Grundwassermanagement abzuwarten.
Allerdings besteht für die Betroffenen die Möglichkeit, z. B. einen Wasser- und Bodenverband zur lokalen Absenkung des Grundwassers zu gründen, der sich durch die bevorteilten Grundstücksbesitzer finanziert. Als Beispiel sei hier der „Wasser- und Bodenverband Pfefferluch“ im Entwässerungsgebiet Pfefferluch südlich des Hohenzollernkanals genannt, der den Grundwasserstand mittels Drainagegräben und einem Schöpfwerk in diesem Bereich seit 1953 absenkt.
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