Anfragen
13.03.2013, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Anfrage zum Thema Nominierungsfaktor unverzichtbar?
1. Wie definiert der Senat den sog. Normierungsfaktor im Rahmen der Hauhaltsaufstellung

2. Was waren bzw. sind die Gründe für die Einführung des Normierungsfaktors?

3. An welchen (objektivierbaren) Kriterien orientiert sich der Normierungsfaktor?

4. Wer legt den jeweiligen Prozentsatz fest?

5. Wirkt sich der Normierungsfaktor stets als Abschlag auf die Globalsummen der Bezirke aus?

6. Welche Wirkung entfaltet der Normierungsfaktor auf die Haushaltszahlen der Senatsverwaltungen?

7. Aus welchen Gründen hält der Senat die Anwendung des Normierungsfaktors auch zukünftig für gerecht und unverzichtbar?
Abgeordnetenhaus von Berlin - Zu 1.-5. und 7.:
Im Rahmen der Normierung werden die Produktsummenbudgets der Bezirke dem zur Verfügung stehenden Produkt-Plafond (Personal, konsumtiv, T-Teil) angepasst, um sicherzustellen, dass der bezirkliche Plafond weder über- noch unterschritten wird. Dieses Verfahren ist mit dem Rat der Bürgermeister (RdB) vereinbart worden. Der Prozentsatz ergibt sich rechnerisch aus der prozentualen Abweichung zwischen Produkt-Plafond und Produktsummenbudget und wird von der Senatsverwaltung für Finanzen transparent hergeleitet.
Die Notwendigkeit der Normierung ergibt sich im Wesentlichen aus haushaltstechnischen Gründen: Die Bezirke finanzieren ihre Dienstleistungen nicht nur aus dem zugewiesenen Produktsummenbudget, sondern auch aus eigenen Einnahmen, Fremdfinanzierungen u. ä. Die hieraus finanzierten Produktmengen und -kosten fließen in die Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) ein; eine produktscharfe Trennung von den globalsummenfinanzierten Mengen und Kosten ist nicht möglich. Da die Budgetierung auf diesen KLR-Daten aufbaut, sind in den berechneten Produktbudgets zunächst zwangsläufig immer auch Bestandteile enthalten, die im Vorjahr außerhalb der Globalsummen finanziert wurden und daher auch in Zukunft nicht zuweisungsfähig sind. Die Produktsummenbudgets müssen daher vor der Zuweisung um diesen Anteil bereinigt werden; das entsprechende Instrument ist die Normierung.
Weitere Informationen zu diesem Thema sind u. a. der Vorlage an den Unterausschuss Bezirke16/0024 oder auch der Roten Nummer 16/2430 (Tz. 2.1.4) zu entnehmen.

Zu 6.:
Keine.
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