Anfragen
14.05.2013, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Anfrage zum Thema Auszubildendenzahl im rasanten Anstieg?
1. Wie viele Auszubildende in den Büroberufen bzw. anderen Berufsfeldern gibt es derzeit in der Hauptverwaltung und in den Bezirksverwaltungen (bitte geord-net nach Senatsverwaltungen, Bezirken, dem jeweiligen Ausbildungsjahr, dem Geschlecht und ggf. dem Migrationshintergrund)?

2. Welche konkreten Aussagen können über die Übernahmebereitschaft der derzeit die Ausbildung abschließenden jungen Leute durch das Land bzw. die Bezirke getroffen werden?

3. Werden die Verwaltungen, die bisher zahlreich ausgebildet haben, für diese erbrachten Leistungen besonders „belohnt“?

4. Wie werden sich die Zahlen der in diesem Jahr die Ausbildung beginnenden jungen Leute in den Bezirken und in der Hauptverwaltung nach Erkenntnissen des Senats verändern?

5. Auf welche Weise ermutigt der Senat die ausbildenden Stellen, angesichts des zunehmend fehlenden „Nachwuchses“ im Öffentlichen Dienst, die eigenen Anstrengungen zu erhöhen?

6. Wie unterstützt der Senat die Ausbilderinnen und Ausbilder, die sich trotz wachsender eigener Arbeitsbelastung noch immer mit großem Engagement in diesen Prozess einbringen?

7. Ist die Finanzierung der Ausbildung auch bei ggf. wachsenden Zahlen zumindest im Haushaltsjahr 2013 gesichert?
Abgeordnetenhaus von Berlin - Zu 1.:
Das Amt für Statistik Berlin-Brandenburg er-stellt regelmäßig eine Ausbildungsstatistik, die sämtliche Daten zu den Auszubildenden im öffentlichen Dienst des Landes Berlin enthält. Die aktuell vorliegende Statistik beinhaltet die Angaben per 30. September 2012. Aus dieser Statistik sind auszugsweise die nachgefragten Daten beigefügt (siehe Anlagen 1.1 bis 1.8).

Zu 2.:
Zur dauerhaften bzw. befristeten Übernahme von Auszubildenden wurde bereits ausführlich im Haupt-ausschussbericht der Senatsverwaltung für Finanzen vom 26. März 2013 zur „Ausschöpfung der für den öffentli-chen Dienst zur Verfügung gestellten Ausbildungsmittel“ (rote Nr. 0441 A) Stellung genommen. Ergänzend ist anzumerken, dass eine kürzlich erfolgte Abfrage der Senatsverwaltung für Finanzen in den Dienststellen zur Über-nahmebereitschaft von Auszubildenden ergeben hat, dass voraussichtlich fast alle Absolventen mit einer – meist zunächst befristeten – Übernahme rechnen können, um sich für eine dauerhafte Übernahme zu bewähren. Über die konkreten Zahlen wird die Senatsverwaltung für Fi-nanzen im Rahmen der weiteren Berichterstattung an den Hauptausschuss zur Verwendung der Ausbildungsmittel Auskunft gegeben.

Zu 3.:
Seit Jahren wird die Bereitschaft, zusätzliche Ausbildungsplätze anzubieten, durch die sogenannte „solidarische Umverteilung der Ausbildungsmittel“ verstärkt. Mit der Umverteilung der vorhandenen Mittel wird sichergestellt, dass die benötigte Finanzierung für zusätzliche Ausbildungsmaßnahmen zur Verfügung steht.

Zu 4.:
Wie ebenfalls bereits im o.g. Hauptausschuss-bericht vom 26. März 2013 (rote Nr. 0441 A) ausgeführt wurde, geht der Senat angesichts des Anstiegs der Ausscheidenszahlen und der erforderlichen Nachwuchsgewinnung für den öffentlichen Dienst von weiterhin steigenden Zahlen von Ausbildungsplätzen für die kommenden Jahre aus. Konkrete Zahlen können aber ebenfalls erst im Rahmen der weiteren Berichterstattung an den Hauptausschuss zu den Ausbildungsmitteln genannt werden.

Zu 5.:
Das Thema Ausbildung hat für den Senat einen sehr hohen Stellenwert, so dass er weiterhin bestrebt sein wird, das ohnehin schon sehr hohe Ausbildungsplatzangebot auf einem hohen Level zu halten oder sogar auszubauen. Vor allem die solidarische Umverteilung der Ausbildungsmittel aber auch weitere Initiativen zur Erweiterung des Ausbildungsplatzangebotes (z.B. „Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräftesicherung“) haben regelmäßig positive Effekte nach sich gezogen. Es ist geplant, die notwendige Finanzierung durch entsprechende Vorsorgen im Doppelhaushalt 2014/2015 sicherzustellen. Dabei ist es Ziel des Senats – trotz der weiterhin erforderlichen Haushaltskonsolidierung – notwendige Einstellungen vorzuziehen, um den Wissenstransfer zu ermöglichen. Die Ausbildungsleistung, die der unmittelbare Landesdienst insgesamt erbringt, erfolgt schon jetzt zum Teil deutlich über den bisherigen Bedarf hinaus.

Zu 6:
Der Senat ist sich des großen Engagements der Ausbilderinnen und Ausbilder, die sich für die Ausbildung der Nachwuchskräfte des öffentlichen Dienstes einsetzen, bewusst. Soweit es möglich ist, wird sich der Senat dafür einsetzen, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen (z.B. personelle und räumliche Kapazitäten) verstärkt auf die Bedürfnisse der Ausbildung vor Ort ausgerichtet werden. Im Zusammenhang mit der Berliner Vereinbarung zur Nachwuchskräftesicherung hatte die Senatsverwaltung für Finanzen bereits die Finanzierung zusätzlicher personeller Kapazitäten zugesagt, um jeder Ausbildungsbehörde zu ermöglichen, Praxisanleiterinnen und Praxisanleiter zur Durchführung der Ausbildung freizustellen.

Zu 7:
Ja, die avisierten Ausbildungsplätze sind im laufenden Jahr finanziell abgesichert. Für die Folgejahre ist eine Erhöhung der Ausbildungsmittel vorgesehen, so dass auch künftig keine Probleme zu erwarten sind.



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