Anfragen
15.05.2013, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Anfrage zum Thema DDR-Folklore oder Opferbeleidigung?
1. Wie bewertet der Senat den martialischen Aufzug von Waffen tragenden Männern in NVA-Uniformen bzw. mit Uniformen des Stasi-Wachregiments „Feliks Dzierzynski“ im Umfeld des sowjetischen Ehrenmals im Treptower Park am Donnerstag, den 9. Mai 2013, und teilt der Senat meinen Standpunkt, dass solche Aktivitäten mit „DDR-Folklore“ völlig unangemessen beschrieben sind?

2. War diese Veranstaltung unter Berücksichtigung des Waffen- und Versammlungsgesetzes, mit welchem Ziel und in welchem Umfang, beantragt und von welcher Behörde genehmigt worden?

3. Welche Maßnahmen hat die Polizei nach Bekanntwerden der genaueren Umstände dieses Aufzugs ergriffen und welche Ergebnisse gibt es dazu?

4. Gedenkt der Senat, ähnliche Veranstaltungen insbesondere des „Traditionsverbandes Nationale Volksarmee“ zukünftig tatenlos hinzunehmen?

5. Wie hat sich der Senat in Kenntnis der Ereignisse am 9. Mai 2013 gegenüber den DDR-Opferverbänden positioniert?
Abgeordnetenhaus von Berlin - Zu 1.:
Der Aufzug am Sowjetischen Ehrenmal in Treptow am 9. Mai 2013 in Uniformen aus der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (DDR) ist rechtlich als Versammlung im Sinne von Artikel 8 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) und § 1 Absatz 1 des Versammlungsgesetzes (VersG) anzusehen.

Zu 2.:
Für Versammlungen gibt es kein Genehmigungsverfahren im eigentlichen Sinne, sie müssen jedoch grundsätzlich bei der Versammlungsbehörde (Der Polizeipräsident in Berlin) angemeldet werden. Eine solche Anmeldung der hier behandelten Versammlung ist nicht erfolgt.

Zu 3.:
Die für Treptow zuständige Polizeidirektion 6 hat sich auf die Einsatzlage anlässlich des Feiertages „Christi Himmelfahrt“ besonders vorbereitet. Dazu wurde der Direktionsbereich durch Aufklärungskräfte bestreift, die jedoch zur Versammlung in Uniformen aus der ehemaligen DDR keine Feststellungen getroffen haben. Nach einem Hinweis durch einen Reporter wurden unverzüglich Polizeikräfte zum Ort entsandt, die uniformierten Personen hatten sich zu diesem Zeitpunkt jedoch bereits wieder entfernt.
Nach Auswertung der Presseberichterstattung am 10. Mai 2013 wurden Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz (fehlende Anmeldung, Verstoß gegen das Uniformtrageverbot) sowie wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz eingeleitet.

Zu 4.:
Der Sachverhalt bietet nach derzeitigem Erkenntnisstand keine Möglichkeit, derartige Veranstaltungen in Gänze zu verbieten. Es ist jedoch möglich, in vergleichbaren Fällen künftig zum Schutz der öffentlichen Sicherheit die Verwendung von Utensilien gemäß § 15 Absatz 2 VersG zu untersagen, deren Mitführen bei einer Versammlung Verstöße gegen das VersG (Schutzwaffen, insbesondere Stahlhelme; Blankwaffen wie Säbel, soweit es sich um Waffen im Rechtssinne handelt) oder das Waffengesetz (bei Nachbildungen von Sturmgewehren etc.) darstellen. Darüber hinaus kann zum Schutz der öffentlichen Sicherheit jenes Verhalten untersagt werden, das der Veranstaltung eine besonders martialische Prägung verleiht, wie z. B. Stechschritt, Gleichschritt, Marschieren in Formationen und nach militärischen Kommandos, das Verwenden von Trommeln und Fackeln sowie das Intonieren von Marschmusik.
Die Polizeidirektion 6 wird künftig an entsprechenden Jahrestagen einen Schwerpunkt am sowjetischen Ehrenmal als Bezugsort derartiger Veranstaltungen setzen. Sofern Rechtsverstöße zu befürchten sind oder festgestellt werden, wird die Polizei Berlin die erforderlichen Maßnahmen treffen.

Zu 5.:
Die Union der Opferverbände kommunistischer Gewaltherrschaft (UOKG e.V.) hat sich diesbezüglich an den Senator für Inneres und Sport gewandt. Auf Bundesebene wird angestrebt, eine Gesetzesänderung herbeizuführen, um das Tragen von DDR-Symbolen zu verbieten.
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