Anfragen
25.10.2013, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Anfrage zum Thema Kostenübernahme durch den Bund
1. Welche Veränderungen ergeben sich aus der Übernahme der Grundsicherungskosten durch den Bund ab 2014
- für Menschen im Alter – nach SGB XII
- für erwerbsgeminderte Menschen – nach SGB XII?

2. Ist abzuschätzen, wie groß der Personenkreis sein wird?
Abgeordnetenhaus von Berlin - Zu 1.:
Ab 2014 übernimmt der Bund 100 v. H. der Ausgaben, die dem Land Berlin durch Geldleistungen für Leistungsberechtigte nach dem Vierten Kapitel SGB XII entstanden sind. In Folge der Bundesauftragsverwaltung stehen dem Bund die Regelungsrechte nach Art. 85 Abs. 3 und 4 GG für das Vierte Kapitel SGB XII zu. Für die betroffenen Leistungsberechtigten ergeben sich durch die Kostenverlagerung keine Veränderungen.

Zu 2.:
Im Jahr 2012 erhielten 35.245 Personen wegen dauerhafter Erwerbsminderung und 31.721 Personen nach Erreichen des 65. Lebensjahres Leistungen der Grundsicherung nach dem Vierten Kapitel SGB XII (insgesamt 66.966 Leistungsberechtigte).

Im Durchschnitt stieg die Anzahl der Leistungsberech-tigten in den vergangenen zwei Jahren um je ca. 6 %. Unterstellt man eine annähernd gleichbleibende Veränderungsrate ist für das Jahr 2014 ein Anwachsen des Personenkreises auf ca. 75.000 leistungsberechtigte Personen abschätzbar.
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