Anfragen
16.01.2014, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Mündliche Anfrage zum Thema Übernahme von Menschen mit Behinderung auf den ersten Arbeitsmarkt

Joachim Krüger (CDU):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Ich frage den Senat: Welche Anstrengungen unternimmt der Senat derzeit, um Kleinbetriebe bei der Übernahme von Menschen mit Behinderung in ein Beschäftigungsverhältnis auf dem ersten Arbeitsmarkt zu beraten und zu begleiten, und welche Erfahrungen wurden dabei bisher gemacht?

Präsident Ralf Wieland:

Vielen Dank! – Herr Senator Czaja, Sie haben das Wort. – Bitte schön!

Abgeordnetenhaus von Berlin -

Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales):

Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Herr Abgeordneter Krüger! Im Namen des Senats beantworte ich die Mündliche Anfrage wie folgt – zur ersten Frage: Arbeitslose Menschen, einschließlich Menschen mit Behinderung, werden grundsätzlich von den Arbeitsagenturen und Jobcentern bei der Suche und Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt unterstützt. Das Ihnen bekannte Rahmenarbeitsmarktprogramm des Landes Berlin und der Regionaldirektion Berlin-Brandenburg der Bundesagentur für Arbeit, welches im vergangenen Jahr vereinbart wurde, enthält dazu, bezogen auch auf das Land Berlin, diverse konkretisierende Maßnahmen und Ziele. Für die Gruppe der schwerbehinderten Menschen stehen darüber hinaus Leistungen des Integrationsamtes nach dem Schwerbehindertenrecht zur Verfügung. Das Integrationsamt Berlin nimmt danach auch die sogenannte Strukturverantwortung für die Integrationsfachdienste wahr. Diese Integrationsfachdienste können sowohl von den Rehabilitationsträgern, zum Beispiel der Bundesagentur für Arbeit, als auch vom Integrationsamt im Rahmen seiner Aufgabenstellung beauftragt werden. Sofern die Beauftragung im Kontext der Aufnahme einer Tätigkeit von Menschen mit Behinderung auf dem Arbeitsmarkt erfolgt, ist selbstverständlich regelmäßig auch die Beratung von Arbeitgebern sowie der Menschen mit Behinderung Gegenstand der Beauftragung.
Gerade in Kleinbetrieben – das war ja auch der Kern Ihrer Frage –, in denen es keine betriebsinternen Angebote für die Integration von Menschen mit Behinderung gibt, wird das externe Unterstützungsangebot der Integrationsfachdienste daher dankbar angenommen. Insgesamt erfolgten im Jahr 2013 ca. 2 800 qualifizierte Beratungen durch die Integrationsfachdienste Berlin. Ca. 3 200 Menschen mit Behinderung wurden durch die Integrationsfachdienste begleitet. Leider liegen mir keine aktuellen Daten vor, in welchem Umfang die Integrationsfachdienste bei der Aufnahme einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in kleinen Betrieben beauftragt wurden.
Ergänzend dazu hat das Integrationsamt im vergangenen Jahr ein Modellprojekt mit der Bezeichnung Unternehmensberatung Inklusion gestartet. In der Projektbeschreibung heißt es u. a.: Kaltakquise von Kleinst- und Kleinunternehmen mit dem Ziel der Beratung und Unterstützung beim Erhalt und der Einrichtung behinderungsgerechter Arbeitsplätze für leistungsgewandelte Menschen sowie Beratung und Unterstützung von kleinen und mittelständischen Unternehmen in Berlin mit 25 bzw. bis zu 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern bei der Integration schwerbehinderter und leistungsgewandelter Menschen unter Berücksichtigung der individuellen betrieblichen Gegebenheiten. – Wenngleich der Schwerpunkt des Modellvorhabens im Erhalt bestehender Arbeitsverhältnisse von Menschen mit Behinderung zum Beispiel durch Maßnahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements liegt, sollen zugleich insbesondere kleine und mittelständische Unternehmen für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung gewonnen werden, einschließlich der Unterbreitung des erforderlichen Unterstützungsangebots.
Ergänzend möchte ich auf das regionale Sonderprogramm „SchwoB 2010“ sowie auf das Bundesarbeitsmarktprogramm „Initiative Inklusion“ hinweisen. Im Rahmen der Umsetzung dieser Programme wurden insbesondere auch Unterstützungsleistungen für die Aufnahme einer Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt in kleinen und mittelständischen Unternehmen erbracht, sowohl finanziell als auch beratend begleitet.
Nach den mir vorliegenden Informationen werden die von mir beispielhaft genannten Angebote gerne von kleinen Betrieben angenommen. Gleichwohl muss es uns gelingen, mehr Kleinbetrieben die vorhandenen Unterstützungsangebote für die Beschäftigung von Menschen mit Behinderung nahezubringen. Das Projekt „Unternehmensberatung Inklusion“ wird nach unserer Auffassung dazu einen wichtigen Beitrag leisten.
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