Anfragen
26.09.2013, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Spontane Fragestunde: Neuregelung des § 45d des Sozialgesetzbuches XI

Joachim Krüger (CDU):

Vielen Dank, Herr Präsident! – Ich frage den Senator für Gesundheit und Soziales: Wie kommt die Neuregelung des § 45d des Sozialgesetzbuches XI durch das Pflegeneuordnungsgesetz auch den betroffenen Menschen in Berlin zugute?

Abgeordnetenhaus von Berlin -  

Senator Mario Czaja (Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales):

Herr Präsident! Herr Abgeordneter! Das Pflegeneuausrichtungsgesetz, das nun auch im gesamten Bundesgebiet gilt und damit auch den Berlinerinnen und Berlinern zugutekommt, hat vorgesehen, dass der Bereich pflege-flanierender ehrenamtlicher Strukturen sowie die Selbst-hilfe gestärkt werden. Die Pflegekassen stellen zusätzlich zu den bisherigen Mitteln bis zu 400 000 Euro für diesen Zweck zur Verfügung, wenn das Land in gleicher Höhe Mittel einsetzt.

Im aktuellen Haushaltsplanentwurf sind die Mittel für die Kofinanzierung eingestellt. Sie finden sie dort beim Landesamt für Gesundheit und Soziales. Vorbehaltlich der entsprechenden Verabschiedung des Haushaltsplans laufen aktuell die Vorbereitungen für die Umsetzung ab 2014. In 2013 verfällt das Geld leider, weil die Pflegekassen dadurch, dass es keine Landesmittel gibt, diesen Bereich auch nicht finanzieren wollen.

Entscheidend ist aber die Frage, was wir mit den zusätzlichen Mitteln tun. Es schließt ein wenig an die vorhin gestellte Frage an. Wir wollen drei Dinge tun: Wir wollen zunächst die vorhandenen Strukturen in Berlin stärken. Dazu gehört der Ausbau der Kontaktstellen Pflegeengagement. Ich bin vorhin kurz darauf eingegangen, was wir dort diesbezüglich tun. Es sind die Einrichtungen, die sich räumlich und themenbezogen in den Stadtteilzentren bewegen und die dort eine bewusste Verbindung zu Gemeinwesenarbeit und einen niedrigschwelligen Zugang ermöglichen. Bisher konnten aufgrund der knappen Mittel bei den Kontaktstellen maximal Personalausgaben für eine Person finanziert werden. Durch die Aufstockung der Mittel ist hier ein Ausbau der Personaldecke möglich. Der bereits bei den Selbsthilfekontaktstellen bestehende Standard von 1,5 Stellen wird dort angestrebt.

Wir haben als Zweites die Unterstützung von Nachbarschaftshilfe für Pflegebedürftige und deren Angehörige vor. Das schließt bei dem Thema an, das wir vorhin besprochen haben, als es um die Woche der pflegenden Angehörigen ging. Bislang wurden vornehmlich Ehren-amtliche und Selbsthilfegruppen von den Kontaktstellen Pflegeengagement unterstützt. In Hamburg und dem-nächst auch in Sachen werden aus den Mitteln des § 45c

sogenannte Nachbarschaftshelfer finanziert. Sie kümmern sich stundenweise um pflegebedürftige Nachbarn oder deren pflegende Angehörige. Gerade in den häufigen Fällen, wo die Angehörigen von Menschen mit beginnender Pflegebedürftigkeit weit weg wohnen oder verhindert sind, können Nachbarschaftshelfer eine wichtige Rolle spielen. Bereits bestehende Ansätze werden gerade auf ihre Übertragbarkeit auf Berlin geprüft. Da noch die Rückmeldung aus Hamburg fehlt, kann hier ein abschließendes Votum erst dann abgegeben werden. Für die pflegeflankierende Nachbarschaftshilfe wird aber grundsätzlich ein größeres Potenzial gesehen, wenn hier gezielt gefördert wird.

Als Drittes geht es uns darum, ein vorhin von den Grünen kurz angesprochenes Thema, die Stärkung der Kompetenzen der Angehörigen von in ambulant betreuten Wohngemeinschaften Lebenden zu erreichen. Durch die rasante Entwicklung der Wohngemeinschaften zeigt sich hier eben auch eine besondere Notwendigkeit zur Stärkung der Selbstorganisation der Angehörigen. Die Zahl der Wohngemeinschaften ist in Berlin auf weit über 500 gestiegen. Bereits jetzt haben die Kontaktstellen Pflege-Engagement Aufgaben übernommen, die aus einem aus-gelaufenen Modellprojekt Bestand haben sollen. Dazu gehört die Unterstützung sogenannter Paten. Das sind Ehrenämter von Menschen, die sich ehrenamtlich um eine in einer WG lebende Person kümmern, also ein Besuchsdienst mit erweiterten Aufgaben. Das können An-gehörige oder auch solche Nachbarschaftshelfer oder Paten sein.

Unser Interesse ist es, mit diesen Mitteln, die wir von den Pflegekassen und aus dem Landeshaushalt haben, vorhandene Strukturen zu stärken und nicht weitere Organisationen oder Institutionen zu schaffen und damit eine Niedrigschwelligkeit und den Zugang zu den Institutionen sowie den Einrichtungen zu ermöglichen, beispiels-weise auch aufsuchende Arbeit in Pflegewohngemeinschaften vorzunehmen, um dort mit Angehörigen zu sprechen und sie dahin gehend zu qualifizieren, die Betreuung und Unterstützung der zu Pflegenden vorzunehmen.

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