Nachdem es bereits in einigen Stadtbezirken gewählte Seniorenvertretungen gab, wurde im Land Berlin als erstem Bundesland bereits 2006 ein Seniorenmitwirkungsgesetz erarbeitet und verabschiedet.
Inzwischen sind einige Jahre ins Land gegangen und die gewählten und von den jeweiligen Sozialstadträten ernannten Seniorenvertreterinnen und –vertreter konnte ihre Erfahrungen sammeln, sich auf der Landesebene austauschen und als Mitglieder des Landesseniorenbeirats die oder den Sozialsenator beraten.
Da die Ausstattung der bezirklichen Seniorenvertretungen stark von der Finanzlage und dem Engagement des jeweiligen Bezirks abhängt, wurden auf energisches Betreiben der CDU im Landeshaushalt 2013, fortgeschrieben im Doppelhaushalt 2014/15, Mittel eingestellt, um eine Landesgeschäftsstelle mit genügend Personal auszustatten und damit auch die Arbeit in den Bezirken zu befördern.
Senator Czaja und Staatssekretär Gerste, beide CDU, haben es sich zur Aufgabe gemacht, das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz weiter zu entwickeln. Eine solche Aussage befindet sich auch in der Koalitionsvereinbarung von CDU und SPD und findet eine erste Konkretisierung in den 2013 veröffentlichten „Seniorenleitlinien des Berliner Senats“. Ausgangspunkt dazu ist für die Abgeordnetenhausfraktion der CDU ein bereits in der letzten Legislaturperiode eingebrachter Gesetzesentwurf, der damals jedoch von SPD und Linkspartei niedergestimmt wurde.
Wesentliches Ziel der CDU ist dabei, mehr ältere Menschen an der Arbeit der bezirklichen Seniorenvertretungen sowie der Landesgremien zu interessieren und sie zum Mitwirken zu gewinnen. Unterstützt durch den Willen der Landesregierung, Inklusion (Teilhabe) gerade für (ältere) Menschen mit Behinderung durchzusetzen, sollte es nicht nur das Recht der über 60 Jährigen sein, an den Wahlen zur Seniorenvertretung teilnehmen, sondern auch ihre Stimme per Briefwahl abgeben zu können.
Dies wäre am einfachsten und auch am kostengünstigsten, wenn die Wahlen zur Seniorenvertretung mit den Berliner Kommunalwahlen alle fünf Jahre am selben Tag stattfinden könnten, wie die CDU das bereits in ihrem damaligen Gesetzentwurf vorgeschlagen hatte.
Bestimmten bisher einige Dutzend aktiver Älterer in ihrem Bezirk, wer in den Beirat kam, könnte so eine viel breitere Legitimierung der Vertreterinnen und Vertreter erreicht werden. Da die Wahlperiode nach dem Mitwirkungsgesetz an die des Landesparlaments und der BVVen gebunden ist, erscheint dieser CDU-Vorschlag durchaus überzeugend und praktikabel zu sein.
Auch weitere Ansätze zur Stärkung der Seniorenvertretungsarbeit ohne dabei die Verfassungsrechte des Parlaments, der Bezirksverordnetenversammlungen und ihrer Ausschüsse anzutasten, sind derzeit im Gespräch und bestimmen in diesem Jahr auch die Berliner Seniorenwoche im September.