Reden
26.04.2012, 13:00 Uhr | Abgeordnetenhaus von Berlin
 
Rede zum Thema Richtwerte für Kosten der Unterkunft führen zu sozialer Verdrängung

Aktuelle Stunde

gemäß § 52 der Geschäftsordnung des Abgeordnetenhauses von Berlin

Rot-schwarze Richtwerte für Kosten der Unterkunft sind realitätsfern, führen zu sozialer Verdrängung und lösen kein Problem

Antrag der Fraktion Die Linke

Abgeordnetenhaus von Berlin -

Joachim Krüger (CDU):

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Richtwerte für die Kosten der Unterkunft nach SGB II und SGB XII sind seit 2005 nur einmal um 5 Prozent erhöht worden. Wir wissen aber alle – das ist heute auch mehrfach angesprochen worden –, dass der Berliner Mietspiegel kontinuierliche Mieterhöhungen aufweist. Noch wichtiger ist für uns – für die CDU-Fraktion habe ich das schon mal erklärt – die massive Belastung durch die Steigerung der Mietnebenkosten.

Steigender Druck auf die Betroffenen – das Finden billigeren, alternativen Wohnraums wird immer schwieriger. Zwar hielten sich – auch das wurde schon angesprochen – bisher die angemahnten und dann auch durchgeführten Umzüge mit 0,5 Prozent der Gesamtzahl der Bedarfsgemeinschaften noch in außerordentlich geringen Grenzen, aber wir wissen auch, dass die Aufforderung zur Kosten-senkung bereits an 61 000 Gemeinschaften – und damit an eine erhebliche Zahl – gegangen ist. Spätestens seit einem entsprechenden Urteil des Bundessozialgerichts aus dem Jahre 2010 ist in allen Bundesländern, nicht nur in Berlin, Handlungsbedarf angesagt. Die rot-rote Berliner Koalition hat diese Aufgabe – vornehm gesprochen – ihren Nachfolgern überlassen. Ich denke, an dieser Stelle deutlich feststellen zu müssen, dass die Bürgerinnen und Bürger für solche Verzögerungen kein Verständnis haben. Sie erwarten von der Politik, dass wir zügig handeln. Das gilt für den Senat wie für das Abgeordnetenhaus. Denn – das muss immer wieder festgestellt werden, ob-wohl es hoffentlich unser aller Erkenntnis ist – sicherer und auskömmlicher Wohnraum sichert Lebensqualität und ist ein Grundrecht für alle Menschen in dieser Stadt.

Deshalb werden Sie sich nicht wundern, dass ich zuerst einmal Herrn Senator Czaja Dank sage für sein – eben hatte ich den Eindruck, als ob er zu schnell war; das kann bei solch einer offenen Frage doch gar nicht sein – schnelles Handeln. Wir haben wenige Wochen nach der Koalitionsbildung für Berlin als erstes Bundesland eine solche tragfähige Rechtsverordnung vorzuliegen. Und das ist ganz erheblich gut. Nein, ich möchte erst mal im Zusammenhang vortragen. – Ehrlicherweise muss an dieser Stelle festgehalten wer-den, dass auch eine solche Verordnung keinen neuen Wohnraum schafft. Das muss aber unser Ziel bleiben und auf anderem Weg erreicht werden. Hier gibt es eine Fülle von Vorschlägen, von Ansätzen in der Diskussion, über die wir spätestens in den Ausschusssitzungen weiterdiskutieren werden. Auch Wege, Mietsteigerungen entgegenzuwirken, müssen wir jenseits dieser Vorschrift gehen, denn nur so können wir insgesamt eine vernünftige Lösung erzielen.

Was der Senat bei der Formulierung der Rechtsverordnung versucht hat, nämlich in Ausführung der Vorgaben des Bundessozialgerichts eine einheitliche Richtwerteskala für ganz Berlin zu schaffen, die Einbeziehung der ein-fachen Wohnlagen – in Berlin sind das ca. 331 000 Wohnungen – zu gewährleisten und die Koppelung an den Berliner Mietspiegel sowie an die bundesweiten Heizkostenspiegel zu leisten, ist der richtige Weg, und das denken wir als CDU-Fraktion gemeinsam mit unserem Koalitionspartner.

Natürlich war uns wichtig – auch das habe ich schon mal ausgeführt –, dass die Härtefallregelung, da haben wir keine Probleme zu sagen, dass das in der letzten Amtsperiode vom rot-roten Senat so festgelegt worden ist. Warum soll man denn Dinge, die sich bewährt haben und gut sind, nicht in einer anderen Koalitionskonstellation fort-schreiben? Wir sind dafür dankbar, dass diese Sonderregelungen erhalten geblieben und noch ausgeweitet worden sind, wie Frau Kollegin Radziwill es eben vorgetragen hat.

Wenn wir uns angucken, wie die zusätzliche Finanzleistung für dieses Gesetz einzuschätzen ist, dann sind 11 Millionen Euro für das Land Berlin keine kleine Summe, das muss man auch mal sagen. Wir erreichen dadurch Steigerungen, die für Einpersonenhaushalte bei plus/minus 4 Prozent und bei Vierpersonenhaushalten zwischen 6 und 10 Prozent liegen, die also ganz erheblich sind. Man muss auf der anderen Seite aber ehrlich sagen: Wir finanzieren hier mit Bundesmitteln. Insofern haben wir in dieser Frage auch eine Verantwortung gegenüber den anderen Bundesländern, von denen wir an der Stelle, wenn es um den Länderfinanzausgleich geht, immer sehr gerne unterstützt werden.

Zum Dritten muss man zu der Spiraltheorie, die hier vertreten wird, sagen: Wenn wir durch andere Ansätze der Prozentzahlen die Transferleistung an einer höheren Stelle ansetzen, wird die Spirale dadurch doch nicht verhindert. Im Gegenteil, sie setzt ein Stück höher an, und dann setzt sie sich in Bewegung.

Ich sagen noch mal an der Stelle: Es kann nicht unser Interesse sein, wenn es darum geht, Mieten festzusetzen, den Vermietern die Möglichkeit zu geben, ohne Gegen-leistung ein Mehr zu fordern, weil sie wissen, dass es durch den Transfer abgebildet wird. Nein, diese Rechts-verordnung schafft Verlässlichkeit, schafft Rechtssicherheit, und zugleich – das ist mir ganz besonders wichtig – gibt sie auch die Möglichkeit der ständigen Überprüfung – als ob das schlecht wäre, hatte ich bei einem Redebeitrag eben den Eindruck. Nein, keineswegs! Endlich he-rausnehmen aus der Willkür durchaus auch der einen oder anderen Parlamentsdebatte, hin zu klaren Werten! Man orientiert sich am Mietpreisspiegel und an den entsprechenden Heizkostenspiegeln auf der Bundesebene. Das halte ich für eine ganz positive Entwicklung und kann deshalb vielleicht anders als die Linksfraktion und vielleicht auch anders als die Piraten zu dem Schluss kommen, dass die CDU-Fraktion – hoffentlich auch gemeinsam mit der SDP-Fraktion – an dieser Stelle dem Senator nur dankbar sein kann, dass er in so kurzer Zeit seine soziale Verantwortung wahrgenommen hat, dass er kraftvoll dieses Thema angegangen ist und damit nicht den Weg seiner Vorgängerin fortgesetzt hat, etwas auszusitzen oder womöglich immer wieder in die Länge zu ziehen. – Ich darf mich bedanken!
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